Berlin & BrandenburgGericht: Polizist mit einer Niere nicht einfach entlassen

Berlin (dpa/bb) - Nur weil ein Polizist lediglich eine Niere hat, kann ihm nicht gekündigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entscheiden, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Ohne eine genaue Prüfung des Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen dürfe der Betroffene nicht aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden, betonte das Gericht (Az.: VG 36 L 220/22). Im konkreten Fall ging es um einen Bundespolizisten, bei dem zufällig eine Erkrankung festgestellt worden war, aufgrund derer eine Niere entfernt wurde.
Nach Gerichtsangaben ist der Mann im mittleren Polizeivollzugsdienst aus Sicht des Arbeitgebers deshalb dienstunfähig und gesundheitlich nicht geeignet. Für den allgemeinen Verwaltungsdienst jedoch sei er geeignet. Der Polizist wurde daraufhin entlassen. Dagegen wehrte er sich erfolgreich im Eilverfahren: Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung der Entscheidung an. Es sei offen, ob die Entlassung rechtmäßig sei.
Der Gesundheitszustand des Mannes sei nicht ausreichend individuell geprüft worden, argumentierte das Gericht. Es müsse durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden, ob der Polizist wegen seines Gesundheitszustandes nicht Beamter auf Lebenszeit werden könne. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere des Polizisten beim Einsatz geschädigt werden könne, reiche nicht als Grund aus, um ihm dies zu verwehren.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.