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Berlin & BrandenburgJustizsenatorin: Mehr Mut haben zum Schutz von Frauen

21.11.2025, 11:00 Uhr
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(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Vom Partner geschlagen, vergewaltigt oder gar getötet – die Zahlen zu häuslicher Gewalt sind alarmierend. Die Elektro-Fußfessel soll besseren Schutz liefern. Senatorin Badenberg sieht noch Lücken.

Berlin (dpa/bb) - Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg gehen die Pläne der Bundesregierung zur elektronischen Fußfessel zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nicht weit genug. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf bleibe leider deutlich hinter den Erwartungen der Praxis zurück, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Nötig sei eine schnelles und effizientes System, um bedrohte Frauen wirksam zu schützen, so Badenberg. "Darum sollten wir auch den Mut haben, den deutschen Zuständigkeitsdschungel hier hinter uns zu lassen, indem wir die richterlichen Zuständigkeiten bündeln", betonte die Senatorin.

Im spanischen System - das als Vorbild dienen könne - treffe ein und derselbe Richter die Entscheidung über das Tragen einer Fußfessel. In Deutschland hingegen würden Zuständigkeiten nicht zusammengeführt, so die Senatorin. Nach den derzeitigen Plänen würden Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. Durchgesetzt werden müsste dies dann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers und Amtshilfeersuchen.

Warnung an Opfer durch Gerät

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel beschlossen. Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts verpflichten können. Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert.

Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.

Mehr als 300 Frauen und Mädchen getötet

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland nach jüngsten Angaben 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden. Nach den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 wurden insgesamt 859 Frauen und Mädchen Opfer versuchter und vollendeter Tötungsdelikte (2023: 938). Bei 68 Prozent der Betroffenen (587) waren die Tatverdächtigen Partner, Ex-Partner, Familienmitglieder, Freunde oder Menschen, die sie kannten.

Wie aus dem Bundeslagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024" weiter hervorgeht, wurden 53.451 Frauen Opfer von Sexualstraftaten (+2,1 Prozent). 187.128 Frauen erlebten häusliche Gewalt (+3,5) und 18.224 Frauen waren digitaler Gewalt, wie Nötigung, Bedrohung oder Stalking (+6) ausgesetzt.

Quelle: dpa

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