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Hamburg & Schleswig-HolsteinHamburg erlaubt Tanzen im Freien: Alkoholverbot im Stadtpark

29.06.2021, 13:10 Uhr
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(Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild)

Seit gut 15 Monaten ist das Tanzen in Hamburg wegen Corona verboten. Doch seit Beginn des Sommers feiern junge Leute zu Tausenden illegale Partys in Parks. Jetzt lenkt der Senat ein, kündigt aber zugleich ein schärferes Vorgehen gegen Krawallmacher an.

Hamburg (dpa/lno) - Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie darf in Hamburg unter strengen Auflagen wieder getanzt werden. Der Senat beschloss, das Tanzen ab Freitag unter freiem Himmel zu erlauben. Bedingung sei, dass alle Besucher negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen seien, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Wo getanzt werde, legte der Senat nicht fest - es müsse ein abgegrenztes Gelände sein, auf dem maximal 250 Menschen ohne Maske feiern dürften.

An den vergangenen Wochenenden hatten Jugendliche in den Hamburger Grünanlagen immer wieder illegale Partys organisiert. Wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und den Lärmschutz sowie wegen Straftaten räumte die Polizei mehrfach den Stadtpark, wo Tausende junge Menschen feierten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte sich daraufhin für eine Lockerung des Tanzverbots stark gemacht.

Auf die Ausschreitungen reagiert der Senat jetzt mit einem Alkoholverbot. Ab 21.00 Uhr an Freitagen und Samstagen bis 6.00 Uhr am Folgetag dürfe im Stadtpark kein Alkohol mitgeführt oder getrunken werden, erklärte Tschentscher. Es gebe in dem Park eine besondere Situation: Mit Einbruch der Dunkelheit sei die Stimmung an den vergangenen Wochenenden gekippt. Polizisten seien bepöbelt und mit Flaschen beworfen worden. Die aggressiven Parkbesucher hätten auch Pyrotechnik gezündet.

Es handele sich um etwa 800 vorwiegend männliche Jugendliche aus allen Teilen Hamburgs, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Sie hätten nicht nur Polizisten angegriffen worden, sondern auch andere Parkbesucher. "Das ist schon ein Stück weit verabredete Eskalation mit Ansage." Die Polizei habe am vergangenen Wochenende 62 Strafanzeigen aufgenommen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Sexualdelikten. Es habe 27 Fest- und Ingewahrsamnahmen gegeben. Fünf Beamte seien verletzt worden.

In Schleswig-Holstein dürfen Diskotheken - einschließlich der Innenbereiche - bereits seit Montag wieder öffnen - allerdings auch nur unter strengen Vorgaben für maximal 125 Personen. Niedersachsen hatte bereits Ende Mai die Öffnung von Clubs und Diskotheken in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 erlaubt.

Hamburg hatte die sogenannten Tanzlustbarkeiten Mitte März vergangenen Jahres verboten. Das Verbot blieb auch im Sommer vergangenen Jahres bestehen, als die Inzidenz zeitweise unter den Wert von 1 gefallen war. Derzeit liegt die Zahl der Neuinfektion binnen sieben Tagen bei 9,8, wie die Gesundheitsbehörde am Dienstag mitteilte.

Die Hamburger CDU schlug vor, Partyzonen im Freien auszuweisen, wo Jugendliche feiern können. Zugleich forderte Landeschef Christoph Ploß schärfere Kontrollen in Grünanlagen. Auch der innenpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Gladiator, plädierte für ein konsequentes Vorgehen gegen Krawallmacher: "Diese Gewaltexzesse der letzten Wochenenden müssen sofort ein Ende haben."

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Reich, empfahl: "Statt sinnfreier Verbote und hoher Hürden für Tanzveranstaltungen im Freien, sollte Rot-Grün der Club- und Veranstaltungsbranche unter die Arme greifen." Zuvor hatte das Hamburger Clubkombinat, ein Zusammenschluss von 184 Musikclubs, Veranstaltern und Fördermitgliedern, vom Senat klare Rahmenbedingungen für die Wiedereröffnung der Musikspielstätten gefordert. "Damit wir wissen, was es braucht, um tatsächlich wieder in unser altes Geschäft zurückkehren zu können", sagte Geschäftsführer Thore Debor der Deutschen Presse-Agentur.

Die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein gab dem Senat eine Mitschuld an den Ausschreitungen: "Wer anders als in anderen Bundesländern Sperrstunden aufrechterhält und viel zu spät Tanzveranstaltungen zulässt, noch dazu nur im Freien, der darf sich über nächtliche Krawalle im Stadtpark nicht wundern."

Der Senat beschloss am Dienstag außerdem, Sportveranstaltungen mit Zuschauerplatzierung im Schachbrettmuster zuzulassen, das heißt mit der Hälfte der Kapazität. Indoor-Sport darf ab Freitag mit einer Person je zehn Quadratmeter Fläche stattfinden, ohne absolute Begrenzung der Personenzahl. Die Gültigkeit von Antigenschnelltests wird wie in der Bundesverordnung von 24 auf 48 Stunden verlängert. Auch für Kreuzfahrten reicht nun ein Schnelltest.

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