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Hessen Geldstrafe für Besetzer der Dondorf-Druckerei in Frankfurt

Ein Aktivist muss nach der Besetzung der ehemaligen Druckerei eine Geldstrafe zahlen. Er und sein Anwalt kritisieren, dass es zum Prozess kam.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) -  Das Amtsgericht Frankfurt hat einen der Besetzer der ehemaligen Dondorf-Druckerei im Frankfurter Stadtteil Bockenheim zu einer Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass die Besetzung ein "unter Druck setzen der anderen Seite war, das von Staats wegen nicht toleriert werden kann". Deshalb müsse der 28 Jahre alte Angeklagte nun 60 Tagessätze à 35 Euro, beziehungsweise 2.100 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft warf ihm konkret vor, vom 14. bis zum 19. Dezember 2023 gemeinsam mit weiteren Aktivisten das Gebäude besetzt zu haben und sich zudem Aufforderungen der Polizei, das Gebäude zu verlassen, widersetzt habe. Ein Spezialeinsatzkommando brachte ihn und die weiteren Besetzer am 19. Dezember um 5.27 Uhr letztlich vom Dach der ehemaligen Druckerei.

Verteidigung: Erhalt des Gebäudes ein Gewinn

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe zu Prozessbeginn ein. Er kritisierte in seiner Stellungnahme, dass zivilgesellschaftliches Engagement verfolgt werde, obwohl mittlerweile "alle Seiten froh über den Erhalt des Gebäudes" seien. Auch sein Verteidiger erklärte mehrmals, es bedürfe keines Prozesses, weil der Erhalt des Gebäudes im Nachhinein ein Gewinn sei und dies auch von allen Seiten so aufgefasst werde. Zudem seien in der Vergangenheit bei Besetzungen im universitären Kontext die Strafanträge von der Universität zurückgenommen worden. 

Das zum Zeitpunkt der Besetzung unbenutzte Gebäude wurde von der Goethe-Universität verwaltet und das Grundstück war auch als Sitz für ein Max-Planck-Institut im Gespräch. Ein möglicher Abriss stand im Raum – dagegen protestierten die Aktivisten. Mittlerweile hat die Kunsthalle Schirn in dem Gebäude ihr Interimsquartier bezogen.

Quelle: dpa

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