Mecklenburg-VorpommernCorona-Testpflicht in Rostock und Schwerin in Kraft

Die Testpflicht ist wieder da in Rostock und Schwerin. Weil die Corona-Ampel für die beiden Städte tagelang orange zeigte, gilt ab Montag: Friseur und Kino für Ungeimpfte nur mit Negativ-Test.
Rostock/Schwerin (dpa/mv) - Seit Montag müssen Ungeimpfte in Rostock und Schwerin einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, wenn sie etwa ins Kino, ins Fitnesscenter, zum Friseur oder in den Innenbereich einer Gaststätte wollen.
Grund ist, dass die Corona-Ampel vergangene Woche wegen gestiegener Inzidenzen für beide Städte mindestens drei Tage hintereinander orange gezeigt hatte. Seit Montag gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Regel, dass dann regional entsprechende Testpflichten greifen.
Tests sind in Rostock und Schwerin auch in Schwimmhallen, Sportvereinen und Museen nötig. In den Schulen in Rostock und Schwerin mussten die Schüler bereits vergangene Woche wieder Maske tragen.
Die neuerlichen Testpflichten können erst dann aufgegeben werden, wenn eine Kommune mindestens fünf Tage am Stück in der gelben Zone oder darunter ist. Das war in Schwerin am Freitag das erste Mal wieder der Fall. Dementsprechend könnten die Testpflichten in der Landeshauptstadt bereits am Mittwoch wieder entfallen. Für Rostock zeigte die Corona-Ampel am Wochenende weiter orange.
Ausgenommen von der Testpflicht in Schwerin und Rostock sind neben Geimpften auch Genesene. Auch Schüler, die in der Schule getestet werden, sind von weiteren Testpflichten befreit. Ausnahmen: In Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie beim Betreten von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen müssen auch sie einen Negativ-Test vorlegen.
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