Regionalnachrichten

Mecklenburg-VorpommernOnline zur Sitzung - Erleichterung für Abgeordnete geplant

26.09.2023, 14:02 Uhr
Christian-Pegel-SPD-Innenminister-von-Mecklenburg-Vorpommern-bei-einer-Konferenz
(Foto: Jens Büttner/dpa/Archivbild)

Mecklenburg-Vorpommerns Kommunalverfassung soll in mehreren wichtigen Punkten geändert werden. Das Ehrenamt in der Kommunalpolitik soll attraktiver werden.

Schwerin (dpa/mv) - Mit einer Änderung der Kommunalverfassung will Innenminister Christian Pegel (SPD) die ehrenamtliche Arbeit kommunaler Abgeordneter attraktiver machen. Künftig soll es in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, dass sich Mitglieder von Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie Kreistagen online zu den Sitzungen hinzuschalten können, wenn sie nicht persönlich teilnehmen können. Die Kommunalvertretungen sollen diese Möglichkeit, die während der Corona-Pandemie erstmals ausnahmsweise gestattet worden war, in ihre Satzungen aufnehmen können.

Pegel stellte seinen Gesetzentwurf am Dienstag im Kabinett vor, jetzt können die Verbände ihre Meinung sagen. Im Januar 2024 soll der Entwurf für die Kommunalverfassung dann dem Landtag vorgelegt werden. Pegels Zeitplan zufolge soll das neue Gesetz nach der Verabschiedung am Tag der Kommunalwahl im kommenden Jahr in Kraft treten. Dem Vernehmen nach soll die Wahl im Juni stattfinden.

Tausende kommunale Vertreter in MV können profitieren

"Künftig lassen sich so Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren - das macht das Engagement attraktiver und schafft besonders für das Ehrenamt im ländlichen Raum Erleichterungen", hofft Pegel. Weiter kündigte er an: "Zudem wird die Rechtssicherheit für Videoübertragungen von Sitzungen, sogenannte Live- und On-Demand-Streaming, sowie für elektronische Abstimmungssysteme verbessert."

Wenn alle Kommunalvertretungen die geplanten neuen Möglichkeiten nutzen, können Tausende davon profitieren. Bei der letzten Kommunalwahl in MV im Mai 2019 waren nach Angaben des Statistik-Amtes des Landes 520 Personen in die Kreistage und Vertretungen der kreisfreien Städte sowie 6797 Personen in die 724 Vertretungen der kreisangehörigen Gemeinden gewählt worden.

Altersgrenze bei Wahl zu Bürgermeistern und Landräten soll fallen

Der Entwurf sieht Pegel zufolge überdies vor, das Höchstalter für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat im Nordosten abzuschaffen. "Damit gehen wir für MV einen neuen Weg", sagte der Minister. Bisher darf ein Kandidat, der neu antritt, am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Amtsinhaber dürfen bei einer Kandidatur am Wahltag höchstens 63 Jahre alt sein. MV hat bisher die niedrigste Altersgrenze für Bewerber um ein hauptamtliches Bürgermeisteramt und um den Posten des Landrats. Andere Bundesländer haben keine Altersgrenzen oder deutlich höhere als MV - zum Beispiel 65 Jahre.

Weitere Änderungen betreffen die Mitwirkungsrechte von Beiräten, wie Jugend- oder Seniorenbeiräten, in den Kommunen. Ihnen soll künftig ein Rede- und Antragsrecht in den Vertretungen eingeräumt werden können. Außerdem werde die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretungen zugelassen, hieß es.

Quelle: dpa

Regionales