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Mecklenburg-VorpommernWie die Landesregierung das Bauen in MV vereinfachen will

25.11.2025, 16:43 Uhr
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Mit der Änderung von Gesetzen und der Landesbauordnung will die Landesregierung auch in MV den Bau-Turbo zünden. Das ist geplant.

Schwerin (dpa/mv) - Das Bauen soll auch in Mecklenburg-Vorpommern einfacher und schneller werden - dazu hat die Landesregierung Änderungen an der Landesbauordnung beschlossen. Unter anderem sollen die Anforderungen an Raumhöhe, Brandschutz, Abstandsflächen und Barrierefreiheit sowie zum Einbau von Aufzügen vereinfacht werden, wie der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) nach der Verabschiedung seiner Novelle im Kabinett berichtete. So soll vor allem das Bauen in bereits bestehenden Gebäuden unkomplizierter werden und mehr Wohnraum entstehen, wie es hieß.

Was sich ändert

Neue Wohnräume in bestehenden Gebäuden müssen den Angaben zufolge nicht mehr wie bisher mindestens 2,40 Meter hoch sein, sondern nur 2,30 Meter. "Ein Antrag auf Abweichung bei diesen Gebäuden ist somit nicht mehr notwendig", hieß es aus dem Ministerium. Ab vier Geschossen ist künftig ein Aufzug Pflicht - das berichtete die Fraktion der Linken im Landtag, die als kleiner Koalitionspartner mit am Kabinettstisch sitzt.

Neubauten könnten künftig näher an die Grundstücksgrenze heranrücken: Musste bisher die Höhe des Neubaus mal 0,4 genommen werden, um den Mindestabstand zu errechnen, sollen künftig feste Meter-Vorgaben gelten. So sollen Häuser der Gebäudeklasse 4 - dazu gehören laut Ministerium etwa Vier- und Fünfgeschosser - einen Abstand von vier Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Bei Gebäudeklasse 5 - darunter fallen zum Beispiel Zehngeschosser - beträgt der Mindestabstand laut Ministerium künftig fünf Meter.

Wird ein Haus für mehr Wohnraum aufgestockt, sollen unter Umständen keine schärferen Brandschutzvorschriften als zuvor gelten. Für kleine Geschäfte im Erdgeschoss soll künftig ein Fluchtweg genügen statt bisher zwei.

Garage ohne Baugenehmigung

Auch der Bau von Garagen wird Pegel zufolge vereinfacht. Garagen und Schuppen bis zu einer Fläche von 40 Quadratmeter können demnach künftig ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bisher galten kleinere Flächen. Auf Garagen an der Grundstücksgrenze können künftig Solaranlagen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Das geht laut Ministerium bisher nicht.

Für die angestrebte Baubeschleunigung sollen neben der Landesbauordnung Pegel zufolge auch mehrere Gesetze geändert werden. Das Vorhaben geht jetzt in den Landtag. Pegel erläuterte: "In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie." Ziel sei, schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.

Quelle: dpa

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