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Mecklenburg-VorpommernZoll stellt über zwei Tonnen Röstkaffee sicher

24.11.2025, 14:49 Uhr
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Wird Kaffee von einem EU-Land in ein anderes gebracht und dabei durch Deutschland transportiert, muss das dem Zoll gemeldet werden. Andernfalls fällt Kaffeesteuer an. Ein Beispiel aus Rostock.

Stralsund/Rostock (dpa/mv) - Die Zollbehörden haben am Rostocker Überseehafen auf einem Lkw 2.160 Kilogramm Röstkaffee sichergestellt. Der auf fünf Paletten verpackte Kaffee sollte von Italien nach Schweden transportiert werden. Beide Staaten sind wie Deutschland EU-Mitgliedsländer. Allerdings sei die Durchfuhr von Kaffee aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland anzeigepflichtig, erläuterte Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, den Hintergrund der Aktion.

Entsprechende Nachweise habe der 67 Jahre alte Fahrer aber nicht vorgelegt. "Eine zusätzliche Nachfrage beim zuständigen Hauptzollamt bestätigte, dass er dieser Pflicht nicht nachgekommen war. In solchen Fällen entsteht die Kaffeesteuer", so Mattil weiter. Eine teure Angelegenheit: Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und ein Steuerbescheid in Höhe von mehr als 4.500 Euro erstellt.

Zur Einordnung teilte der Zoll mit, dass es sich bei der Kaffeesteuer um eine Verbrauchsteuer handele, die nur in einigen EU-Ländern erhoben werde. Sie betrage in Deutschland 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro je Kilogramm löslicher Kaffee. Der Lkw war am vorigen Donnerstag von einer Zollstreife am Rostocker Fährterminal kontrolliert worden.

Quelle: dpa

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