Niedersachsen & BremenGasexplosion: Prozess soll Schuld von Handwerkern klären

Eine Gasexplosion kostet eine 55-jährige Frau das Leben. Die Ärztin löste die Verpuffung wohl beim Drücken eines Lichtschalters aus. Mehr als sechs Jahre nach dem Unglück soll in einem Prozess Aufschluss über mögliche Fahrlässigkeiten geben.
Göttingen (dpa/lni) - Im Prozess um eine tödliche Gasexplosion bei einem Blutspendedienst in Göttingen im Jahr 2015 schweigen die vier angeklagten Handwerker. Die Männer gaben zum Verhandlungsauftakt am Donnerstag an, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Ihnen wird mehr als sechs Jahre nach dem Unglück vor einem Schöffengericht vorgeworfen, bei Bauarbeiten im Jahr 2012 nicht vorschriftsgemäß gearbeitet zu haben und damit durch Unterlassen fahrlässig den Tod einer Ärztin und die Verletzung einer weiteren Person verursacht zu haben (Az.: 34 Ls 425/20).
Eine 55 Jahre alte Ärztin löste die Verpuffung wohl beim Drücken eines Lichtschalters aus. Wenige Tage nach der Explosion im Februar 2015 im Göttinger Zentrum starb sie. Bis dahin lag sie im künstlichen Koma. Auf etwa 65 Prozent ihrer Haut soll sie schwerste Verbrennung erlitten haben. Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes wurde schwer verletzt. Er leidet laut Anklage bis heute an den Folgen.
Die vier Angeklagten zweier Handwerksbetriebe im Alter zwischen 53 und 63 Jahren sollen bei Bauarbeiten 2012 ein leeres Rohr nicht vorschriftsgemäß verlegt und abgedichtet zu haben. Nach dem Bruch einer Gasleitung in einigen Metern Entfernung konnte sich laut Anklage ein gefährliches Gasluftgemisch sammeln. Zur Explosion.
Beim Prozessauftakt stand die tragische Verkettung des Unglücks im Mittelpunkt. Nach dem Bruch der Gasleitung soll ausströmendes Erdgas durch Erdreich und Schotter in einen mehrere Meter entfernten Installationskanal gelangt sein. Von dort ging es laut Anklage über mehrere Schächte und Kanäle in das Leerrohr und damit in das Gebäude. Im Innenraum soll es sich unter der Decke gesammelt haben.
Für den Prozess mehr als sechs Jahre nach dem Unglück an einer zentralen Kreuzung in Göttingen sind mehrere Zeugen und Sachverständige geladen. Dabei soll die mögliche Verantwortung der Angeklagten etwa durch mögliche Verletzungen von DIN-Normen geklärt werden. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten findet die Verhandlung nicht im Amtsgericht, sondern in einer Mehrzweckhalle statt.
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