Niedersachsen & BremenPsychiatrie-Patient muss nach Tod von Mitpatienten in Klinik

Aurich (dpa/lni) - Nach dem gewaltsamen Tod eines Patienten der Psychiatrie des Klinikums Emden hat das Landgericht Aurich für einen beschuldigten 35 Jahre alten Mitpatienten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar dieses Jahres seinen Mitpatienten mit Schlägen insbesondere ins Gesicht so schwer verletzt hatte, dass dieser später an den Folgen starb. Die Kammer stellte allerdings wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes auch eine Schuldunfähigkeit fest, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag (Aktenzeichen: 11 Ks 3/21).
Demnach leidet der Mann unter einer halluzinatorischen Schizophrenie. Das Gericht habe keine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei dem Beschuldigten festgestellt und sah daher die Gefahr, dass weitere Taten von dem Mann ausgehen könnten, sagte der Gerichtssprecher. Neben dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge war das Gericht auch noch von weiteren Fällen überzeugt, die im die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. Der Mann hatte demnach im März 2020 in Emden zwei Polizisten beleidigt und im Dezember 2020 in Supermärkten drei Kundinnen sexuell belästigt.
Der Mann soll nun in einem psychiatrischen Krankenhaus therapiert werden. Vor dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine entsprechende Unterbringung beantragt.
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