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Nordrhein-WestfalenGescheiterter Eilantrag: Abschiebung trotzdem ausgesetzt

24.07.2023, 17:02 Uhr
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(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Die Abschiebung eines kurdisch-irakischen Ehepaares nach Polen stand unmittelbar bevor und ihr letzter Eilantrag vor Gericht blieb erfolglos. Doch dann zieht die Stadt Viersen die Bremse. Das Land NRW spricht von einer "guten Lösung".

Düsseldorf/Viersen (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Abschiebung eines kurdisch-irakischen Ehepaars nach Polen abgelehnt. Das teilte das Verwaltungsgericht am Montag auf Anfrage mit (Az. 12 L 1800/23.A). Dennoch setzt die Stadt die Abschiebung aus.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Ehepaar trotz Kirchenasyls in einem Gemeindehaus in Viersen festgenommen und in Abschiebehaft gebracht worden war. Die Evangelische Kirche und Asyl-Verbände hatten das kritisiert: Seit Jahren sei niemand mehr aus dem Kirchenasyl abgeschoben worden.

Nach dem Dublin-Verfahren müssen Migranten und Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland nach Deutschland einreisen, in diesem Land Asyl beantragen. Das Paar soll über Polen nach Deutschland gekommen sein.

Die Stadt Viersen setzt die geplante Abschiebung am Montag dennoch aus. Hintergrund seien die uneinheitlichen Bewertungen des Falles. Die Abschiebehaft werde aufgehoben.

Die Ausländerbehörde der Stadt habe den Fall rechtlich einwandfrei und absolut sauber abgearbeitet, betonte Viersens Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD). Jedoch hätten sich am Wochenende Unklarheiten in der Bewertung einzelner Elemente des Falles ergeben - insbesondere in der Abstimmung mit dem Land NRW.

Diese sollten zunächst geklärt werden, um eine einheitliche Einschätzung und Handhabung auch für künftige Fälle zu gewährleisten. Aufgrund des bevorstehenden Fristablaufs gehe die Zuständigkeit für das Asylverfahren nun vom polnischen auf den deutschen Staat über.

Ein Sprecher des NRW-Integrationsministeriums betonte am Abend, dass das Institut des Kirchenasyls einen wichtigen Beitrag leiste, um in schwierigen Einzelfällen Lösungen zu finden. Diese wahrten den rechtlichen Rahmen und könnten gleichzeitig besondere Härten verhindern. "Auf dieser Basis konnte für den Einzelfall in der Stadt Viersen eine gute Lösung gefunden werden."

Der Sprecher kündigte eine zeitnahe Aktualisierung der "landesbezogenen Abläufe in Fällen des Kirchenasyls" an. Dazu werde man den Erlass zum Kirchenasyl erneuern und darin die seit Jahren "bekannte und weiterhin vertretene" Rechtsauffassung des Landes zu Fällen des Kirchenasyls nochmal aufbereiten. Das Land beabsichtige auch, den in Corona-Zeiten ausgesetzten Dialog mit den Landeskirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Kirchenasyl fortzusetzen.

Quelle: dpa

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