Nordrhein-WestfalenLandtag beschließt Maßnahmen gegen Geldwäsche

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Landtag hat zusätzliche Maßnahmen gegen Geldwäsche beschlossen. Das Parlament beauftragte die Landesregierung am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und Grüne, Unternehmen, deren wirtschaftlichen Eigentümer nicht ermittelt werden können, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.
Das soll künftig auch dann geschehen, wenn die Anteile der unbekannten Eigentümer weniger als 25 Prozent am Unternehmen betragen. Die Berufsaufsicht von Notaren soll mit Blick auf die Geldwäsche überprüft werden, beschloss das Parlament. Die Aufsicht von Immobilienmaklern und Steuerberatern sei im Kampf gegen die Geldwäsche zu reformieren.
Zudem sollen digitale Datensysteme aufgebaut werden, die es ermöglichen, mit Hilfe der Grundbuchdaten Grundstücke rasch einem Eigentümer zuzuordnen und umgekehrt. Die SPD-Fraktion nannte den Antrag gut, aber nicht weitreichend genug und enthielt sich. FDP und AfD stimmten dagegen.