Sachsen-AnhaltBestatter äußern Bedenken zu Bestattungsplänen der Grünen
Geht es nach den Grünen, soll das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt umfassend reformiert werden. Die Trauerkultur habe sich gewandelt, so die Begründung. Die Bestatter halten einige der vorgeschlagenen Punkte für bedenklich - fordern aber auch Veränderung.
Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Vorstoß der Grünen in Sachsen-Anhalt das Bestattungswesen zu reformieren, hat sich ein Zusammenschluss von Bestattern kritisch zu den Plänen geäußert. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Aufhebung der Sargpflicht. Die Grünen wollen eine interkulturelle Öffnung, vor allem für Juden und Muslime. Bei Erdbestattungen soll von der Sargpflicht abgerückt und eine Bestattung in Tüchern erlaubt werden.
"Bei einer Beisetzung in Tüchern kann es zu Zersetzungsproblemen kommen, die bei späteren Beisetzungen Probleme bereiten können", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Verbände vom Freitag. Die
Beisetzung in Tüchern bedarf laut Experten geeigneter Böden oder einer dafür speziell angelegten Gruft mit Hohlraum. Könnten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, müsste die Verwaltung eine Beisetzung in Tüchern ablehnen dürfen, so die Verfasser der Stellungnahme. An der Stellungnahme waren Bestatter, Friedhofsverwalter, Steinmetze und Friedhofsgärtner beteiligt.
Auch der "Friedhofszwang" soll nach Ansicht der Grünen gelockert werden. Wer die Asche von Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück, auf ausgewiesenen kommunalen Flächen oder anderen Orten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verstreuen möchte, soll dies nach dem Vorschlag der Grünen tun dürfen. Ein Punkt der laut den Bestattern Zwietracht säen könnte: Mit einem solchen Vorhaben werde die "Privatisierung der Trauer vorangetrieben", erklärten die Unterzeichner. Somit sei der Trauerort - insofern er sich auf einem Privatgrundstück befinde - für andere nur eingeschränkt zugänglich. Damit würden Angehörige, Freunde und Bekannte unter Umständen ausgeschlossen.
Eine von den Grünen ins Spiel gebrachte zweite Leichenschau bei Erdbestattungen lehnten die Bestatter ebenso ab. Bisher ist eine ärztliche zweite Leichenschau vor einer Feuerbestattung vorgesehen, weil nach erfolgter Einäscherung keine Untersuchungen an der Leiche
vorgenommen werden können. So könnten Bedenken hinsichtlich der Todesursache ausgeräumt werden. Ein zusätzliche Leichenschau bei Erdbestattungen würde unnötig große personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen verlangen, hieß es in der Stellungnahme.
Offen zeigten sich die Bestatter gegenüber einer Entnahme einer geringen Menge von Asche des Verstorbenen. Aus wenigen Gramm Asche könnten Amulette hergestellt oder Diamanten gepresst werden. Auch Miniurnen für zu Hause sind aus Sicht der Bestatter denkbar. "Sachsen-Anhalt wäre mit einer solchen Regelung bundesweit Vorreiter", so die Verfasser der Stellungnahme.
Weitere Punkte der Bestatter umfassten unter anderem Ideen zur sogenannten Reerdigung. Die Reerdigung bietet laut den Experten die Möglichkeit einer Erdbeisetzung in einer beschleunigten Form mit geringem Energieeinsatz und damit verbundenen niedrigen CO2-Emissionen. Diese Bestattungsform dränge als neue, sehr klimabewusste, Bestattungsart auf den Markt.
Die Stellungnahme war am Freitag dem Landtagspräsidenten überreicht worden und soll nun an die beratenden Ausschüsse weitergeleitet werden.