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Sachsen-Anhalt Promotionszentren der Hochschulen nehmen an Fahrt auf

(Foto: picture alliance / dpa/Symbolbil)

Seit rund einem Jahr können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt den Doktorgrad verleihen. Das Interesse ist groß. Die ersten Arbeiten sind schon genehmigt.

Magdeburg (dpa/sa) - Rund ein Jahr nach dem Start wird die Möglichkeit für Nachwuchswissenschaftler, an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt zu promovieren, gut genutzt. An den Promotionszentren der vier Hochschulen seien bislang 28 Doktoranden zugelassen worden, teilte das Wissenschaftsministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Ihre Forschungsarbeiten führen zum Doktortitel.

Minister Armin Willingmann zeigte sich zufrieden. "Ich gehe davon aus, dass es in den kommenden Jahren noch deutlich mehr werden können", sagte der SPD-Politiker.

Das Interesse an einer Promotion sei groß, hieß es von der Hochschule Magdeburg-Stendal. Zum ersten Mal lasse sich eine wissenschaftliche Karriere an der Hochschule fortsetzen. "Der wissenschaftliche Nachwuchs und das gebundene Know-how verbleiben an der Hochschule und im Land Sachsen Anhalt, was insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel und den massiven Fachkräftemangel eine große Bedeutung erlangt", sagte ein Sprecher. An der Hochschule würden aktuell zahlreiche Beratungsgespräche geführt.

Auch viele Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der Hochschule Harz interessierten sich für das Thema, sagte eine Sprecherin. Insgesamt erhöhe das Promotionsrecht die Reputation und mache die Hochschulen in Sachsen-Anhalt attraktiver. Das Interesse komme nicht nur von eigenen Studierenden, es gebe auch von viele Anfragen aus ganz Deutschland und dem Ausland, hieß es von der Hochschule Anhalt.

Seit Mai 2021 dürfen Doktoranden in Sachsen-Anhalt nicht nur an Universitäten, sondern auch an forschungsstarken Fachhochschulen promovieren. Das Bundesland gehört damit zu den Vorreitern in der deutschen Wissenschaftslandschaft, sagte Willingmann. Die Grundlage dafür bildet das neue Hochschulgesetz aus dem Jahr 2020. Danach kann bestimmten Bereichen der vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften - der Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg - oder Zusammenschlüssen verschiedener Hochschulbereiche das Promotionsrecht verliehen werden. Zuerst hatte Hessen 2016 ein ähnlich gestaltetes Promotionsrecht für Fachhochschulen eingeführt, 2019 war Nordrhein-Westfalen nachgezogen.

Zwei der fünf Promotionszentren im Land arbeiten hochschulübergreifend. Dies trage zu einer stärkeren Vernetzung untereinander bei, sagte die Sprecherin der Hochschule Harz. Voraussetzung für die Einrichtung und Genehmigung eines Promotionszentrums ist nach Angaben des Wissenschaftsministeriums, dass ausreichend Professoren und Professorinnen für eine Betreuung zur Verfügung stehen. Aktuell sind landesweit 87 Professorinnen und Professoren an den Zentren beteiligt.

Quelle: dpa

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