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Sachsen-AnhaltTestpflicht gilt auch für Geboosterte bei 2G plus

17.12.2021, 16:19 Uhr
Testergebnisse-von-Corona-Schnelltests
(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/Symbolbild)

Sachsen-Anhalt ist weiter das Bundesland mit der dritthöchsten Corona-Inzidenz. Unter anderem deshalb müssen sich Geboosterte auch weiterhin testen lassen, wenn ein 2G-plus-Konzept gilt. Ebenso beim Shoppen soll es bei 2G bleiben.

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt wird vorerst nicht auf zusätzliche Tests für Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung verzichten. "Wir haben uns entschieden, den Gesundheitsminister-Beschluss vorerst nicht umzusetzen, dass wer geboostert ist, sich nicht mehr testen lassen braucht", sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg.

"Die Inzidenzen in Sachsen-Anhalt sind aktuell zu hoch. Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen können auch Geboosterte noch ansteckend sein und das Virus übertragen. Das sollten wir auch vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante berücksichtigen", erklärte Grimm-Benne. Am Freitag gab das Robert Koch-Institut die Inzidenz mit knapp 700 an; nur Thüringen und Sachsen haben höhere Werte. Bundesweit liegt der Schnitt bei 331,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und sieben Tage.

Am Dienstag hatten sich Bund und Länder auf den Wegfall der Testpflicht für Geboosterte verständigt, nachdem einige Länder schon so vorgehen. Konkret geht es um Corona-Regeln nach dem Modell 2G plus - also wenn bei Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) zusätzlich ein Test verlangt wird.

Laut Grimm-Benne soll das Kabinett die neue Corona-Landesverordnung am Montag im Umlaufverfahren beschließen. An der 2G-Regelung für den Einzelhandel solle sich nichts ändern - auch nicht, nachdem in Niedersachsen diese Regelung vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt worden ist. "Wir haben eine sehr hohe Inzidenz, darum haben wir den MPK-Beschluss zur Einführung von 2G im Einzelhandel umgesetzt - wie die anderen Bundesländer auch", betonte die Ministerin.

Sollte die Regelung in Sachsen-Anhalt gerichtlich gekippt werden, müsste das in die Landesverordnung eingebaut werden. "Im Augenblick ist es so, dass wir sagen, dass auch diese Regelung zum Maßnahmenkatalog zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehört und umgesetzt werden muss."

Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert (parteilos) forderte Lockerungen für Kunden in den Einzelhandelsgeschäften. "Die aktuelle Situation im Einzelhandel erfüllt mich mit Sorge. Wir müssen alles dafür tun, dass die Händler nach diesen schwierigen Wochen und Monaten noch einigermaßen erträgliche Umsätze erwarten können", sagte der Kommunalpolitiker. Das Weihnachtsgeschäft trage in normalen Jahren zu fast 50 Prozent des Gesamtjahresumsatzes bei.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Lieschke, erklärte mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: "Ich hoffe, dass dieses Urteil nun in Sachsen-Anhalt nicht nur wahrgenommen wird, sondern unsere Landesregierung erkennt, dass sie schnell nachsteuern muss. Dies wäre ein wahres Weihnachtsgeschenk für den Einzelhandel."

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