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ThüringenGericht bestätigt: Kemmerich steht Stadtratsmandat nicht zu

06.08.2021, 12:59 Uhr
FDP-Landtagsfraktions-und-Parteichef-Thomas-Kemmerich
(Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Weimar (dpa/th) - Der Landtagsfraktions- und Parteichef der FDP, Thomas Kemmerich, bleibt ohne Stadtratsmandat in Erfurt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar ließ nach Angaben von Freitag eine Berufung gegen ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil von Juni 2020 nicht zu. Es geht dabei um den Wohnsitz des 56-Jährigen in Weimar und seine Wählbarkeit in Erfurt.

Das Verwaltungsgericht war nicht der Meinung, dass Kemmerich wie vorgeschrieben seinen Aufenthaltsschwerpunkt zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 in Erfurt hatte. Ihm habe damit die Wählbarkeit gefehlt. Mit der Nichtzulassung der Berufung sei die Entscheidung der ersten Instanz jetzt rechtskräftig, heißt es in der OVG-Mitteilung.

Die Wahl von Kemmerich in den Stadtrat von Erfurt sei nichtig, "weil er seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz nicht in Erfurt, sondern am für die Wahlberechtigung maßgeblichen Ort der Wohnung seiner Familie in Weimar habe", hatte das Verwaltungsgericht geurteilt.

Als Stadtrat in einer Stadt kann nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Kemmerich hatte unter anderem argumentiert, der Wahlausschuss der Landeshauptstadt habe seine Kandidatur "in Kenntnis des Sachverhalts zugelassen". Kläger war ein Erfurter, der eigentlich die gesamte Stadtratswahl 2019 für ungültig erklären lassen wollte. Damit hatte er vor Gericht aber keinen Erfolg.

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