ThüringenVermeintlich vermisst: 10.000 Euro für Suche an KZ-Stollen

Nach der verbotenen Tour durch KZ-Tunnel bei Nordhausen drohen einem Vater und seinem Sohn hohe Kosten: Ihr Vorhaben hatte eine großangelegte Vermisstensuche der Polizei ausgelöst.
Nordhausen (dpa/th) - Nach der großangelegten Vermisstensuche nach einem Vater und dessen 19-jährigem Sohn in Nordhausen drohen den Gesuchten Einsatzkosten in Höhe von rund 10.000 Euro. Das gehe aus der Thüringer Polizeikostenverordnung hervor, sagte Patrick Martin, Sprecher der Thüringer Landespolizeidirektion, der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der MDR berichtet.
Nach Polizeiangaben hatte das Vater-Sohn-Duo offenbar versucht, unerlaubt in das unterirdische Stollensystem der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora einzudringen, um die für Besucher nicht zugänglichen Teile des weit verzweigten Tunnelsystems im Kohnstein zu erkunden. Aus Sorge hatte die Ex-Frau des 50-Jährigen und Mutter des Sohnes die Polizei verständigt und die Suche ausgelöst. Neben mehreren Beamten auf dem Boden, die mit einem Personenspürhund nach den Vermissten suchten, kam dabei auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz, um das Fahrzeug der beiden aufzuspüren.
Jeder Streifenwagenkilometer kostet
Allein der 75-minütige Flug des Hubschraubers schlage nun mit rund 7.500 Euro zu Buche, so Martin. "Die Polizeikostenverordnung ist ganz klar geregelt. Da steht eben drin, was die Hubschrauberstunde kostet. Und da steht auch drin, was der Streifenwagenkilometer kostet." Derzeit prüfe die zuständige Kostenstelle das Einsatzprotokoll, um den genauen Betrag zu ermitteln. Das könne noch einige Wochen dauern, so der Sprecher weiter.
Die vermeintliche Vermisstensuche war am 16. November schließlich ergebnislos abgebrochen worden. Die Gesuchten bemerkten den Einsatz und waren von der Kulisse offenbar derart eingeschüchtert, dass sie sich versteckt hielten und die Ex-Frau des Vaters und Mutter des 19-Jährigen telefonisch informierten. Diese gab daraufhin Entwarnung bei der Polizei. Weil sie den Einsatz vorsätzlich oder fahrlässig ausgelöst haben, droht ihnen nun die Kostenforderung gemäß Thüringer Polizeiaufgabengesetz, so Polizeisprecher Martin. Zudem werde wegen Hausfriedensbruchs gegen sie ermittelt.