Panorama

Gericht verbietet "DSKlub"Bordell darf nicht mit Strauss-Kahn werben

30.06.2014, 17:26 Uhr
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Strauss-Kahn mit seiner neuen Lebensgefährtin bei einer Filmpremiere in Cannes im vergangenen Jahr. (Foto: picture alliance / dpa)

Bei Dominique Strauss-Kahn denken viele nur noch an die Sex-Affären des ehemaligen französischen Spitzenpolitikers. Jetzt versucht ein Bordell in Belgien mit seinem Namen zu werben - doch ein Gericht sagt: "Non!"

Ein Bordell in Belgien darf sich nicht "DSKlub" nennen und damit auf den für seine sexuellen Eskapaden bekannten ehemaligen französischen Spitzenpolitiker Dominique Strauss-Kahn anspielen. Das Gericht erster Instanz im wallonischen Tournai gab damit dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) Recht.

In Frankreich ist Strauss-Kahn nach den Anfangsbuchstaben seines Namens weithin als "DSK" bekannt. Ein Etablissement von Dominique Alderweireld direkt an der Grenze zu Frankreich sollte zwar nicht direkt "DSK", aber "DSKlub" heißen. Das Gericht sah auch darin eine Version der öffentlichkeitswirksamen Anspielung.

Strauss-Kahn war im Mai 2011 als IWF-Chef zurückgetreten, nachdem er in New York wegen Vergewaltigungsvorwürfen festgenommen worden war. Ein Strafprozess wurde wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers, eines Hotel-Zimmermädchens, aber eingestellt. In einer anderen Affäre um Sex-Partys mit Callgirls soll "DSK" nächstes Jahr gemeinsam mit Bordellbetreiber Alderweireld in Frankreich vor Gericht erscheinen.

Quelle: ntv.de, vpe/AFP