Emotionaler Schaden durch WerbungChinesin verklagt Kino
Eine Chinesin verklagt ein Kino und einen Filmverleih wegen überlanger Werbung: Das habe ihre Zeit verschwendet und ihr Recht auf Wahlfreiheit eingeschränkt. Die Anwältin fordert den Eintrittspreis zurück und darüber hinaus eine Entschädigung.
Weil sie sich vor einer Filmvorführung im Kino 20 Minuten lang Werbung anschauen musste, hat eine Chinesin ein Kino und einen Filmverleih verklagt.
Chen Xiaomei argumentiert in ihrer Klage, Kino und Filmverleih hätten ihre Zeit verschwendet und ihr Recht auf Wahlfreiheit eingeschränkt, wie die Nachrichtenagentur Xinhua meldete. Die Anwältin aus der Stadt Xian im Norden Chinas fordert demnach, über die Dauer der Werbung vor der Vorführung des Films informiert zu werden. Das Gericht in der Hauptstadt der Provinz Shaanxi nahm die Klage an.
Chen verlangt den Eintrittspreis in Höhe von 35 Yuan (vier Euro) zurück und eine Entschädigung in gleicher Höhe, wie Xinhua berichtete. Zudem will sie einen Yuan für den ihrer Meinung nach erlittenen emotionalen Schaden und verlangt eine schriftliche Entschuldigung. Künftig soll das Kino ihrer Ansicht nach die Länge der Werbung auf seiner Internetseite, in der Eingangshalle oder über eine Kunden-Telefonhotline angeben; der Filmverleiher soll die Werbung auf höchstens fünf Minuten beschränken.