Panorama

Verbot im US-Fernsehen gekippt Gericht erlaubt Schimpfwörter

Das Verbot von Schimpfwörtern und Flüchen im US-Fernsehen gilt nicht mehr. Die von der Medienaufsicht erstellten Regeln verstießen gegen die Freiheit der Meinungsäußerung, heißt es in einem Gerichtsurteil. Erwartet wird jedoch, dass der Fall nun vor dem Obersten Gericht in Washington landet.

Ein US-Gericht hat das Verbot von Flüchen, Schimpfworten und schlüpfrigen Ausdrücken in Radio und Fernsehen gekippt. Die von der US-Medienaufsicht FCC eingeführten Regeln seien "von einer gegen die Verfassung verstoßenden Unbestimmtheit" und verstießen gegen die Freiheit der Meinungsäußerung, entschied ein Berufungsgericht in New York. Gegen die strengen Bestimmungen hatte die US-Senderkette Fox geklagt.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung aus erster Instanz im Jahr 2006. Die unklar definierten Bestimmungen hätten "eine lähmende Wirkung" auf die Gestaltung von Rundfunkprogrammen, die weit über die anvisierten Obszönitäten hinausgehe. Die Folge sei, dass Rundfunkanstalten vorsichtshalber "eine weiten Bogen" um potenziell anstößige Inhalte machten, um eine Strafe zu vermeiden. Dies schränke die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit ein.

"Jeden Tag werden neue Schimpfworte erfunden"

Die Richter erklärten es zudem als unpraktikabel, eine Art Index mit verbotenen Worten zu erstellen. "Die englische Sprache enthält viele kreative Arten, Sexualorgane und sexuelle Aktivitäten oder eine Erektion zu beschreiben", erklärte das Berufungsgericht. Selbst wenn die FCC eine genaue Liste solcher Worte erstellen wollte, um diese zu verbieten, würden "jeden Tag neue Schimpfworte und unanständige Ausdrücke erfunden".

Die geltenden Vorschriften stammen zu weiten Teilen aus den 70er Jahren und verbannen eine ganze Reihe von Ausdrücken aus dem Rundfunk. Allen Medien, die diese Worte nicht durch einen elektronischen Piepton überlagern, drohen hohe Geldbußen. Die FCC machte dabei einen Unterschied zwischen Fiktion wie Kriegsfilmen und anderen Programmen. Demnach wäre Schauspielern in Filmen Flüche wie "fucking" erlaubt, Musikern bei einer übertragenen Preisverleihung aber nicht. Stars wie Bono, Cher oder Paris Hilton hatten sich in den vergangenen Jahren durch die Benutzung anstößiger Worte in Live-Programmen viel Ärger eingehandelt, Sender mussten Geldbußen zahlen.

Gang vor das Oberste Gericht erwartet

Die Medienaufsicht, deren Mitglieder von der US-Regierung ernannt werden, zeigte sich bei der Auslegung dabei während der Amtszeit des republikanischen Präsidenten George W. Bush besonders hart. Die FCC werde die Entscheidung des Gerichts im Lichte ihrer "Aufgabe, Kinder zu schützen" und die Meinungsfreiheit zu verteidigen, prüfen, erklärte der Chef der Medienaufsicht, Julius Genachowski, der durch den demokratischen US-Präsidenten Barack Obama ernannt wurde.

Die Organisation Media Access Project begrüßte die Entscheidung: Die bisherigen Regelungen seien eine "Einmischung in den kreativen Prozess" gewesen, die Meinungsfreiheit habe gesiegt. Der konservative TV-Kanal Parents Television Channel (PTC) hingegen kritisierte, dass das Urteil den Weg freimache für den "uneingeschränkten Gebrauch von Anzüglichkeiten sogar vor Kindern". Viele Beobachter gehen davon aus, dass der Fall vor das Oberste Gericht in Washington kommt.

Die FCC hatte erstmals in den 70er Jahren ein Verbot anstößiger Wörter im Fernsehen verhängt. Der Schritt war eine direkte Reaktion auf Auftritte des umstrittenen Comedy-Stars George Carlin, der sein Publikum gerne mit Vulgärausdrücken erfreute. Die von Carlin benutzten Ausdrücke sind inzwischen allgemein als "Die Sieben Worte" bekannt. Sie benennen das Ergebnis menschlicher Verdauungsprozesse ("shit" und "piss"), bezeichnen auf vulgäre Weise weibliche Sexualorgane ("cunt" und "tits") und beschreiben diverse geschlechtliche Handlungen ("fuck", "cocksucker" und "motherfucker").

Quelle: ntv.de, AFP

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