"Vorsätzliche Ruhestörung" Gericht verhängt Geldstrafe für Gekläffe
06.05.2014, 16:43 Uhr
Pico soll von seinem Herrchen zu der Ruhestörung angestiftet worden sein.
(Foto: dpa)
Weil Mischling Pico bei einer Gedenkfeier dauerhaft bellt, muss sein Herrchen sich vor Gericht verantworten. Der Hund hat absichtlich den Volkstrauertag gestört, entscheiden der Richter. Ganz ungewollt war die lautstarke Aktion tatsächlich nicht.
Es bleibt bei 100 Euro Bußgeld für das lange Gebell eines Hundes bei der offiziellen Gedenkfeier am Volkstrauertag im Münchner Hofgarten. "Vorsätzliche Ruhestörung", lautete das Urteil des Amtsrichters Jürgen Hanselmann. Der Besitzer des Pinscher-Terrier-Mischlings Pico maß dem Gekläff eine politische Dimension zu.
Angesichts der Auslandseinsätze deutscher Soldaten und der Werbung für die Bundeswehr an den Schulen sei es "wichtig, über den Militarismus zu reden", sagte der Verdi-Gewerkschafter in seinem Schlusswort. Picos lautes Bellen gegen die Blasmusik schien dem Hundehalter daher nicht missfallen zu haben. "Es ist Ihnen darauf angekommen, zu stören", sagte der Richter.
Ein Beweis für die beabsichtigte Provokation sei, dass der 32-Jährige das Deutschlandlied mit falschem Text mitgesungen habe. Ordnungswidrig war laut Urteil, dass Picos Herrchen auf den bellende Terrier "nicht eingewirkt hat". Zuschauer hätten sich durch das 15 bis 30 Minuten dauernde Kläffen gestört gefühlt.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist wegen der geringen Bußgeldsumme nur auf Antrag zulässig. Dafür müsste das für Ordnungswidrigkeiten zuständige Oberlandesgericht Bamberg eine "grundsätzliche Bedeutung" im Fall Pico sehen, wie es dessen Besitzer tut: "Es ist einfach eine Farce, der Opfer von Kriegen mit militärischen Ehren zu gedenken." Ob er den Zulassungsantrag stellt, ist noch offen.
Quelle: ntv.de, lsc/dpa