Über Geld spricht man nichtGericht weist Millionärs-Klage ab

Viele möchten dazugehören zum exklusiven Club der reichsten Deutschen. Aber nicht jeder Multimillionär mag seinen Namen auf öffentlichen Listen sehen und Spekulationen lesen, wo sein Vermögen herkommt. Einer klagt jetzt gegen seine Nennung im "Manager Magazin".
Über Geld spricht man nicht - aber darf man darüber schreiben? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht München I beschäftigen, weil ein vielfachen Millionär dagegen geklagt hatte, dass sein Name und sein Vermögen in einer Rangliste des "Manager Magazins" veröffentlicht worden waren.
Es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten - und ihrer Herkunft, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner von der 9. Zivilkammer in München. Das Gericht wies die Klage des Mannes ab: Medien dürfen weiterhin Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland veröffentlichen. Doch der Streit um die Frage, was Medien über die finanziellen Verhältnisse der Reichen der Republik verraten dürfen, wird möglicherweise noch lange weitergehen.
Der Klägeranwalt Christian Schertz hatte angekündigt, eine Grundsatzentscheidung herbeiführen zu wollen. Dafür werde er den Fall notfalls durch alle Instanzen ausfechten: "Ein Privatmann muss es nicht dulden, in so einer öffentlichen Hitparade aufzutauchen."
Schertz hatte in der Verhandlung gesagt, er sei überzeugt, dass die finanziellen Verhältnisse seines Mandanten Privatsache seien. Die im Magazin genannte Vermögenssumme sei zudem falsch. Richter Steiner betonte, dass die Summen in solchen Listen natürlich stimmen müssten. Allerdings habe der Kläger den Stand seines Vermögens nicht offengelegt, so dass dies auch nicht zu überprüfen gewesen sei.
Einen vergleichbaren Fall hat es nach Einschätzung des Richters in Deutschland noch nicht gegeben. Ein Grundsatzurteil in dem Fall könnte nach Angaben von Juristen auch Folgen für die Veröffentlichung von anderen Rankings in deutschen Medien haben. Das "Manager Magazin" wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern.
Die Liste der reichsten Deutschen wird bereits seit Jahren vom "Manager Magazin" veröffentlicht. "Der Tüchtige muss es hinnehmen", hatte der Anwalt des Verlags, Konstantin Wegner, gesagt. In der Zeitschrift werde aber darauf hingewiesen, dass die Angaben auf Schätzungen beruhen. Das Gericht hatte vor allem zwei Fragen zu klären: Zum einen, ob eine derartige Liste überhaupt veröffentlicht werden darf, zum anderen, ob deren Inhalte korrekt sein müssen.