Panorama

"Keks-Prozess" endet mit Freispruch Hilsen kann es nicht fassen

Karsten Hilsen ging der Prozess gewaltig auf den Keks.

Karsten Hilsen ging der Prozess gewaltig auf den Keks.

(Foto: dpa)

Wachmänner stellen im Sommer 2010 einen Mann bei einer Bäckerei. In seinem Gepäck: abgelaufene Kekse. Der Polit-Aktivist muss sich daraufhin wegen Hausfriedensbruchs vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Nun das Urteil: Freispruch für den 52-Jährigen.

Im sogenannten Keks-Prozess vor dem Landgericht Lüneburg ist der angeklagte Polit-Aktivist Karsten Hilsen freigesprochen worden. Das Urteil teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dem 52-Jährigen war vorgeworfen worden, Kekse im Sommer 2010 aus der Mülltonne einer Großbäckerei an sich genommen und dabei Hausfriedensbruch begangen zu haben.

Im Vordergrund stand dabei nicht die Frage, ob das "Containern" genannte Entnehmen abgelaufener Lebensmittel aus dem Abfall legal ist. Der Prozess hatte für ein großes Medieninteresse gesorgt. Das Urteil wurde überraschend verkündet. Prozessbeobachter hatten mit weiteren Verhandlungstagen gerechnet.

"Ich bin geplättet. Ich kann es kaum fassen", sagte Hilsen nach der Verkündung des Urteils. Auch seine Nachbarin, die auf demselben Wagenplatz in Lüneburg lebt, zeigte sich erleichtert. "Das Verfahren hat unserem Protest gegen die Wegwerfgesellschaft Öffentlichkeit geschaffen", sagte Cécile Lecomte. Hilsen und seine Mitstreiter wollen weiterhin "containern" gehen und damit gegen die Wegwerfgesellschaft protestieren.

Wachmänner hatten den Polit-Aktivisten im August 2010 in der Nähe des Bäckereigeländes mit einem Eimer abgelaufener Kekse gestellt. Er soll das Backwerk aus einem Müllcontainer eines eingezäunten Bäckereigeländes genommen haben.

Prozess geriet zu Farce

Nach der Vernehmung von sechs Zeugen hatte das Gericht nun Zweifel, ob Hilsen das Gelände betreten habe. Nach Angaben von Verteidiger Martin Lemke waren zudem das Bundeskriminalamt und Interpol beauftragt worden, nach einem Franzosen zu suchen, der vernommen werden solle. Die Staatsanwältin kommentierte das nicht. Zuletzt hatte auch der Inhaber des Konditorei-Betriebes erklärt, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei und betont, dass die Firma nicht mehr an einer Strafverfolgung gegen Hilsen interessiert sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, das Berufungsverfahren gegen den Polit-Aktivisten einzustellen, wenn sich der Angeklagte geständig zeigen würde. Das lehnte Hilsen jedoch ab, sein Verteidiger forderte eine Einstellung. Das Amtsgericht Lüneburg hatte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 125 Euro verurteilt. Dagegen war er in Berufung gegangen.

Quelle: ntv.de, dpa

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