"Ehrenmord"-Prozess Haftstrafen für Beteiligte
29.12.2009, 11:14 UhrIm Prozess um den sogenannten "Ehrenmord" an einer 20-jährigen Kurdin im niederrheinischen Rees wird der Vater des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei weitere Beteiligte erhalten ebenfalls hohe Strafen. Den drei Angeklagten war gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen worden.

Sie wollte ein Leben unter westlichem Kultureinfluss führen. Gülsüm S. aus Rees wurde dafür erschlagen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Einen Drillingsbruder der jungen Frau verurteilte das Landgericht Kleve zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Ein 37-jähriger Helfer muss für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.
Motiv für die grausame Tat war nach Ansicht des Gerichts, dass Gülsüm keine Jungfrau mehr war und heimlich eine Abtreibung hatte vornehmen lassen. Der Bruder des Opfers hatte die Tat nach seiner Festnahme in einer Polizeivernehmung gestanden.
Der Bruder und sein aserbaidschanischer Bekannter hatten die Frau Anfang März in einen Hinterhalt gelockt, ihr mit Knüppeln das Gesicht zertrümmert und sie getötet. Damit sollte die "Familienehre" wieder hergestellt werden. In dem 50-jährigen Vater sah das Gericht den Drahtzieher des Mordkomplotts.
Mit den Urteilen folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Anklage. Der Staatsanwalt hatte lebenslänglich für den Vater gefordert und eine Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Gefängnis für den Bruder Gülsüms.
Quelle: ntv.de, dpa