Ableger aufgelöstKiel verbietet Hells Angels

Bereits zum dritten Mal veranlasst das Innenministerium von Schleswig-Holstein die Auflösung eines Ablegers des Rocker-Clubs Hells Angels. In Kiel durchsuchen 300 Polizisten die Wohnungen des Führungszirkels der Gang. Die Liste der Verstöße ist lang.
Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie von der CDU hat den regionalen Ableger der Hells Angels in Kiel verboten. Auf das Konto des sogenannten Charters des Rockerclubs in der Landeshauptstadt gingen Gewalttaten, unerlaubter Waffenbesitz sowie Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilte Schlie in Kiel mit. Der Verein sei am Morgen mit sofortiger Wirkung aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt worden.
Es ist das dritte Mal, dass Schleswig-Holstein den Ableger eines Rockerclubs verbietet. 2010 hatte das Innenministerium die Hells Angels in Flensburg und einen Verein der konkurrierenden Bandidos in Neumünster aufgelöst. Auch andere Bundesländer verboten bereits Clubs. Hessen löste im September vergangenen Jahres zwei Ableger der Hells Angels in Frankfurt am Main auf. Nach Angaben deutscher Sicherheitsbehörden sind Mitglieder der international agierenden Clubs im Bereich der organisierten Kriminalität aktiv, etwa im Drogenhandel.
"Rechtsstaat duldet keine kriminellen Parallelgesellschaften"
Der Verein Hells Angels Kiel verfolge das Ziel, Gebiets- und Machtansprüche auf dem kriminellen Sektor gegenüber verfeindeten Organisationen wie den Bandidos und den Mongols durchzusetzen, erklärte Schlie. Der Rechtsstaat dulde keine kriminellen Parallelgesellschaften. Es würden weiterhin alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten ergriffen, um die Machenschaften zu beenden.
Nach Angaben des Kieler Innenministeriums durchsuchten 300 Polizisten die Wohnungen der führenden Köpfe der Kieler Hells Angels sowie die Clubräume des Vereins. Die Aktion, an der auch Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) beteiligt waren, diene der Beschlagnahmung des Clubvermögens.
Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten, wenn deren Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen entgegenläuft. Dafür reicht es nicht aus, dass einzelne Mitglieder an Verbrechen beteiligt sind. Der gesamte Verein muss auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sein. Bei den Kieler Hells Angels ist das laut Schlie der Fall: "Diese Straftaten sind dem Verein zuzurechnen."