Gericht verhängt Höchststrafe für Foltermord Mann quält Freundin zu Tode
02.04.2014, 15:05 Uhr
(Foto: dpa)
Ein 33-jähriger Handwerker foltert und tötet seine 23 Jahre alte Freundin in einer sechsstündigen Gewaltorgie. Die Tat filmt er mit seinem Handy. Grausamer könne man einen Menschen nicht töten, sagt der Richter.
Das Landgericht Hannover hat die Höchststrafe verhängt gegen einen 33-jährigen Mann, der seine 23-jährige Freundin in einer Gewaltorgie zu Tode gefoltert hatte. Das Gericht verurteilte ihn am Mittwoch zu lebenslanger Haft und stellte in dem Prozess um Mord und sexuellen Missbrauch außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Eine Entlassung wird erst nach 21 Jahren geprüft.
Die Tat in Barsinghausen bei Hannover erinnere an die Foltermethoden in Gefängnissen von Diktaturen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in der Urteilsbegründung. "Grausamer kann man einen Menschen nicht töten. Ich habe so etwas noch nicht gesehen." Der Handwerker hatte Teile der Tat im September 2013 mit dem Handy gefilmt. Außerdem machte er mehr als 200 Fotos. Allein binnen elf Minuten Videoaufzeichnung schlug der Mann 263 Mal auf seine Freundin ein.
Zur Prostitution gezwungen
"Sie hatte gar keine Chance mehr", sagte der Richter. Obwohl der Täter unter Einfluss von Alkohol und Kokain stand, hielt das Gericht ihn ebenso wie ein Sachverständiger für zurechnungsfähig. "Die Strafe wäre unangemessen niedrig, wenn Sie bei positiver Prognose schon nach 15 Jahren freikommen könnten", sagte der Richter dem Angeklagten.
Der Mann hatte seine Freundin auf den Strich geschickt und war eifersüchtig auf einen Freier geworden - die 23-Jährige hatte sich diesem besonders zugewandt. Bereits drei als Zeuginnen befragte frühere Freundinnen hatte der Mann schwer misshandelt.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Anklage. Die Verteidigung hatte auf neun Jahre Haft und die Unterbringung des aus ihrer Sicht suchtkranken Angeklagten in einer Entziehungseinrichtung plädiert.
Quelle: ntv.de, ave/dpa