Härte des Gesetzes gegen verarmte Schwarzfahrerin "Oma Gertrud" kommt vor Gericht
17.12.2013, 16:58 UhrFür die Polizei ist sie eine "Intensivtäterin", dabei ist die 87-jährige Frau aus Wuppertal doch nur schwarzgefahren - das allerdings über 20 Mal. Jetzt wird "Oma Gertrud" vor Gericht gestellt. Das Recht verlangt es so von der Seniorin, die bereits in U-Haft sitzt.
Kurz vor Heiligabend muss sich in Wuppertal eine 87-jährige Frau als Schwarzfahrerin vor Gericht verantworten. "Oma Gertrud" ist bereits einschlägig bekannt - ihr droht jetzt eine Gefängnisstrafe.
Die Seniorin hatte im September ihren Gerichtstermin geschwänzt, war deswegen mit Haftbefehl gesucht und in der vergangenen Woche festgenommen worden. Nun soll sich die betagte Dame an diesem Donnerstag wegen 22 Fällen von Beförderungserschleichung vor dem Amtsgericht verantworten. "Oma Gertrud" sitzt bereits in Untersuchungshaft. Dem Amtsrichter fällt es dabei offenbar schwer, gegen die Rentnerin vorzugehen. Den Haftbefehl hat er nach eigenen Worten "schweren Herzens" erlassen.
Die Frau gilt in Wuppertal inzwischen schon als Intensivtäterin. Sie wurde wegen Schwarzfahrens im Juni dieses Jahres bereits zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine Boulevard-Zeitung hatte damals die Strafe für sie bezahlt und der nahezu mittellosen Frau die Ersatzhaft erspart. Die 87-Jährige geht demnach auch putzen, um sich bei ihrer geringen Rente über Wasser zu halten.
Die rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung will seit Längerem eine bundesweite Reform der Strafgesetzgebung anstoßen. In entsprechenden Fällen sollen Richter als Strafe künftig auch gemeinnützige Arbeit verhängen können.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa