Laserattacke auf Airbus-Jet Richter lassen Brüder laufen
16.02.2012, 15:20 UhrAufgrund einer cleveren Verteidigungsstrategie muss das Amtsgericht Neuss zwei Brüder laufen lassen, die eine Laserattacke auf ein Flugzeug bei Düsseldorf zugegeben hatten. Das Gericht kann nicht zweifelsfrei klären, wer von den Brüdern den Pointer in der Hand gehalten hatte. Am Ende heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft nimmt das nicht hin.
Zwei Brüder sind nach einer Laser-Attacke auf das Cockpit eines Airbus-Jets in der Nähe von Düsseldorf aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Vor dem Amtsgericht Neuss hatten die beiden 32 und 21 Jahre alten Männer zwar zugegeben, am 26. Juli 2010 mit einem Laserpointer auf das Flugzeug gezielt zu haben. Es sei aber nicht zweifelsfrei festzustellen, wer von den beiden mit dem Gerät gezielt habe, teilte das Amtsgericht mit.
Laut Anklage war das Cockpit des Flugzeugs beim Anflug auf den Düsseldorfer Flughafen mit einem grünen Laserstrahl angegriffen worden. Auch ein losgeschickter Polizeihubschrauber wurde mehrfach angeblinkt. Durch den Laserpointer hätten die Piloten geblendet werden können. Die beiden Männer standen deshalb wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr vor Gericht. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.
Attacken nehmen drastisch zu
Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes haben die Angriffe auf Piloten mit Laserpointern drastisch zugenommen. Allein im vergangenen Jahr wurden 279 Attacken auf deutsche Flugzeuge gemeldet. 2009 waren es noch 36 gewesen. Fast alle Angriffe richteten sich 2011 gegen Passagierflugzeuge. In sechs Fällen waren Hubschrauber betroffen, in vier Fällen Frachtmaschinen.
Deutschlandweit am stärksten betroffen ist den Angaben zufolge mit 35 Angriffen der Flughafen Frankfurt/Main. Häufig würden aber auch Piloten startender und landender Jets auf den Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden sowie Berlin-Tegel und Schönefeld geblendet.
Sogar die Luftwaffe klage bereits über Laserpointer-Attacken. Politisch motiviert seien dieses wohl nicht, heißt es. Die Motive lägen eher in Übermut, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit.
Quelle: ntv.de, dpa