Panorama

Prozess um eine DackeldameWem gehört Bonny?

10.08.2016, 07:44 Uhr
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Jutta K. ist vorläufig nur ein Foto von Bonnie geblieben. (Foto: dpa)

Bereits in zweiter Instanz beschäftigt sich das Potsdamer Landgericht mit dem Fall Bonny. Um die Dackelhündin streiten ein Ehepaar aus Brandburg und eins aus Bayern. Juristisch scheint der Fall klar, doch offenbar löst Bonny jede Menge starker Gefühle aus.

Sie war das Geschenk zum 70. Geburtstag von Manfred K. – Dackeldame Bonny. Das war vor über mehr als vier Jahren, Bonny war noch ein Welpe. Manfred K. nahm Bonny überall mit hin, als Förster natürlich auch in den Wald. Nur einen Moment ließ er sie dort im offenen Auto aus den Augen. Danach war die Hündin scheinbar spurlos verschwunden.

Doch während Familie K. noch auf der Suche nach Bonny durch Brandenburgs Wälder streifte, hatte ein Paar aus Bayern die Hündin längst gefunden und mitgenommen. So landete die Dackeldame in Markt Schwaben.

Davon erfahren die Brandenburger Besitzer allerdings erst mit zwei Jahren Verspätung. Denn die Bayern bemühen sich bei Bonnys Züchter um neue Papiere für den Hund. Der wiederum informiert Familie K., die den Rauhaardackel ja bei ihm gekauft hatte. Doch die Hoffnung, Bonny nun wiederzubekommen, zerschlägt sich. Denn obwohl die Hündin über einen Chip eindeutig identifiziert wird, weigern sich die bayerischen "Hundefinder", das Tier herauszugeben.

Der Hund als Familienmitglied

"Ich habe ihnen eine E-Mail geschrieben, als Antwort habe ich erhalten, dass Bonny nun ein Teil ihrer Familie sei und dies auch bleiben werde", sagte Jutta K. der "tz". Daraufhin sah sich Familie K. gezwungen, auf Bonnys Herausgabe zu klagen. In erster Instanz bekam das Paar aus Brandenburg Recht: Bonny gehört noch immer ihnen und sollte auch zu ihnen wieder zurückkehren. Für die inzwischen vier Jahre, die die Bayern für den Hund gesorgt hatten, sollte ein Ausgleich gezahlt werden. Darin sind etwa alle Futter- und Tierarztkosten enthalten.

Man könnte meinen, damit sei die Sache geklärt. Doch das Paar aus Markt Schwaben weigerte sich auch nach dem Gerichtsentscheid, den Hund wieder rauszurücken. Die Begründung des Gerichts, dass der Hund Eigentum der Brandenburger sei und eine Nicht-Herausgabe einer Unterschlagung entspräche, überzeugte die bayerischen "Möchtegerndackelbesitzer" offenbar nicht.

Nun muss sich das Landgericht Potsdam in zweiter Instanz mit der Frage beschäftigen, wer Bonny künftig Gassi führen darf. Dem Willen der Bayern, Bonny als Familienmitglied zu behalten, steht die Entschlossenheit der Brandenburger gegenüber, die Dackeldame wieder zurückzubekommen. Der Hund sei schließlich ein Geburtstagsgeschenk gewesen. "Es sollte unser letzter Hund werden, wir sind beide über 70", sagt das verhinderte Dackelfrauchen K.. Am Mittag soll das Urteil fallen.

In der Welpenstatistik vom Verband für das Deutsche Hundewesen ist der Teckel übrigens 2015 mit mehr als 5800 geborenen Babydackeln der zweithäufigste Rassehund nach dem Schäferhund. Man möchte meinen, da müsste für jeden der passende Dackel dabei sein.

Update: In einer früheren Version des Artikels wurde Bonny Bonnie geschrieben. Den Gerichtunterlagen lautet der Name des Hundes jedoch Bonny von Beelitz. Das wurde korrigiert.

Quelle: ntv.de, sba

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