Politik

Bis zu 40 Euro weniger Aufgepasst beim Elterngeld

40 Euro mehr oder weniger im Monat, das macht für viele einen großen Unterschied.

40 Euro mehr oder weniger im Monat, das macht für viele einen großen Unterschied.

(Foto: picture alliance / dpa)

Elterngeld soll eigentlich eine verlässliche Größe bei der Familienplanung sein. Aber so mancher Berufstätiger wird sich seit Anfang des Jahres gründlich verrechnet und darüber gewundert haben. Schuld ist die neue Berechnungsgrundlage: Seit Januar zählt nicht mehr das Netto-, sondern das Bruttoeinkommen.

Durch die seit Anfang des Jahres gültige neue Berechnung des Elterngeldes erhalten viele junge Mütter oder Väter zum Teil deutlich weniger Geld als zuvor. Im ungünstigsten Fall liegen die Zahlungen für ein Kind, das in diesem Jahr geboren wird, gut 40 Euro im Monat niedriger als für ein Kind, das noch im Dezember 2012 geboren wurde. Das geht aus Berechnungen des Professors für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität in Berlin, Frank Hechtner, hervor. Die Kalkulationen liegen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vor.

Nach Hechtners Angaben ergibt sich diese Differenz für eine verheiratete Mutter oder einen verheirateten Vater mit einem Bruttoeinkommen von 4100 Euro im Monat. Doch auch für Leute, die nur die Hälfte verdienen, ist der Ausfall nicht zu vernachlässigen. Bei einem Brutto von 2000 Euro fällt das Elterngeld monatlich um 10,18 Euro niedriger aus als bei der bisher gültigen Kalkulation.

Elterngeldrechner veraltet

Der offizielle Elternrechner hilft Ratsuchenden nicht auf die Sprünge.

Der offizielle Elternrechner hilft Ratsuchenden nicht auf die Sprünge.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Laut Hechtner Worten berücksichtigt der Elterngeldrechner des Ministeriums die vorgenommenen Änderungen nicht. Das Internet-Programm sagt bei einem monatlichen Bruttolohn von 4200 Euro ein Elterngeld von 1770,29 Euro voraus. Tatsächlich würde der Vater oder die Mutter eines 2013 geborenen Kindes aber nur 1748,35 Euro erhalten, wie das Familienministerium in einer schriftlichen Anfrage bestätigt. "Für Kinder, die 2014 geboren werden, stimmen sämtliche Werte nicht", sagt Hechtner der SZ.

Die Elterngeld-Kürzung kommt durch die Art und Weise zustande, wie das Nettogehalt berechnet wird, und da hat es laut Hechtner zwei entscheidende Neuerungen gegeben. Zum einen werde die Obergrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Das heißt, Gutverdienern unterstellt man bei der Berechnung des Elterngeldes höhere Beitragszahlungen, als sie real geleistet haben. Das drückt das Nettogehalt und sorgt für ein niedrigeres Elterngeld.

Zum anderen erfasst die Berechnung des Elterngeldes zwischenzeitliche Steuersenkungen nicht. Nach Hechtners Worten wird die Steuerlast vom Beginn des vergangenen Jahres angenommen. Die Anhebung des Grundfreibetrages in diesem Jahr wird also nicht berücksichtigt. Auch das sorgt wieder für höhere Abzüge vom Brutto und weniger Elterngeld.

Quelle: ntv.de, ddi/dpa

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