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Portal verspricht Akteneinsicht Bekommt man "Prism"-Daten per Mausklick?

Das Hauptquartier der NSA in Fort Meade, Maryland.

Das Hauptquartier der NSA in Fort Meade, Maryland.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden fragen sich auch viele Menschen in Deutschland, was die US-Geheimdienste über sie wissen. Eine Internet-App macht sich jetzt das US-amerikanische Informationsfreiheitsgesetz zunutze und verspricht Antworten. Doch Datenschützer warnen.

Was wissen die US-Geheimdienste über mich? Diese Frage stellen sich auch etliche Deutsche, seit der Computerexperte Edward Snowden die weltweiten Spähaktionen mit dem Programm "Prism" entlarvt hat. Und sie fragen sich, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt, zu erfahren, welche Informationen die Spionageexperten aus ihren E-Mail-Accounts, ihren Telefongesprächen und Facebook-Profilen gespeichert haben.

Hier lagern die Daten: Informationssammelstelle der NSA in Bluffdale, Utah.

Hier lagern die Daten: Informationssammelstelle der NSA in Bluffdale, Utah.

(Foto: REUTERS)

Es gibt diese Möglichkeit. So zumindest ein Gerücht, das sich derzeit im Internet verbreitet. Angeblich kann man die Daten durch eine Anfrage an die entsprechende Behörde in den USA einfach anfordern. Im Falle von "Prism" wäre das die der National Security Agency (NSA). Die App "Get My FBI File" soll dabei helfen. Sie verspricht Zugang zu den persönlichen Informationen bei allen "Dreibuchstaben-Institutionen", also neben den Akten bei der namensgebenden Bundespolizei FBI auch zu denen, die bei der NSA liegen. Ist es wirklich so leicht?

Um eines vorwegzunehmen: "Get My FBI File" ist kein Web-Humbug. Doch an die "Prism"-Daten kommt man damit trotzdem nicht. Deutsche Datenschützer warnen gar vor der Anfrage.

Ein Brief reicht für einen gültigen Antrag

Grundsätzlich sind US-Behörden verpflichtet, US-Amerikanern und Ausländern Akteneinsicht zu gewähren. Der "Freedom of Information Act", das US-amerikanische Informationsfreiheitsgesetz, das für maximale Transparenz sorgen soll, liefert dafür den Rechtsanspruch.

Was "Get My FBI File" leistet, ist, dass es Nutzern Formatvorlagen für den Antrag auf Akteneinsicht liefert. Eine nützliche Hilfestellung. Tatsächlich würde aber schon ein handgeschriebener Brief ausreichen, um eine gültige Anfrage zu stellen.

Darin sollte der interessierte Bürger nach Angaben des US-amerikanischen Justizministeriums möglichst detailliert beschreiben, an welchen Informationen er Interesse hat. In der Regel erhält der Antragsteller daraufhin binnen eines Monats ein Paket mit Kopien der Akten. Die ersten 100 Seiten sind umsonst. Sollten die Druck- und Recherchekosten 25 US-Dollar (20 Euro) übersteigen, fragt die Behörde beim Antragsteller vorsichtshalber nach, ob er wirklich bereit ist, diesen Preis für seine Informationen zu zahlen. Nachzulesen ist all das auf den Seiten des Justizministeriums zum "Freedom of Information Act".

Bei "Prism" ist Schluss

Wer eine Akte beim FBI oder der Central Intelligence Agency (CIA) hat, kann auf diesem Weg also tatsächlich Einsicht erhalten. Davon sind Datenschutzexperten in Deutschland überzeugt. Doch bei "Prism" ist Schluss. Die stellvertretende Datenschutzbeauftrage Schleswig-Holsteins, Marit Hansen, sagte n-tv.de, der "Freedom of Information Act" habe Grenzen.

Das Justizministerium listet gleich neun Ausnahmen auf, die US-Behörden von ihrer Auskunftspflicht entbinden. Darunter fallen Informationen, die die Privatsphäre Dritter einschränken oder Daten, die allein Auskunft über die Arbeitsabläufe innerhalb der Behörden liefern. Der entscheidende Punkt steht ganz oben auf dieser Liste: Informationen, die aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit als geheim eingestuft wurden.

Laut Datenschutzexpertin Hansen lässt der Umgang der USA mit Edward Snowden kaum Zweifel daran, dass die Daten, die die US-Amerikaner mit "Prism" gesammelt haben, in diese Kategorie fallen. Die USA verfolgen den 30-Jährigen schließlich wegen Geheimnisverrats. Snowden, der derzeit auf dem russischen Flughafen Scheremetjewo festsitzt, hat deswegen schon in etlichen Ländern einen Asylantrag als politisch Verfolgter gestellt. Beobachter rechnen mit einer Flucht nach Venezuela.

Wer nachfragt, macht sich verdächtig

Es gilt also: Auch jedem Bundesbürger steht dank des "Freedom of Information Act" offen, einen Antrag auf Akteneinsicht bei der NSA zu stellen. Es gilt aber auch, dass sich die Behörde mit höchster Wahrscheinlichkeit um eine Antwort mit Verweis auf die Nationale Sicherheit drücken wird.

Datenschützerin Hansen warnt darum vor diesem Schritt. Ihrer Meinung nach steht der Nutzen in keinem Verhältnis zum Risiko. Sie sagt: "Wer Interesse an Akteneinsicht zum Spähprogramm der NSA zeigt, macht sich verdächtig." Erst durch eine Anfrage könnte ein interessierter Bürger in den Blick der Ermittler geraten.

Quelle: ntv.de

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