Hauptsache Licht am FahrradDynamopflicht steht infrage

Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland wird angesichts der Zunahme von abnehmbaren Batterieleuchten überprüft. Im Frühjahr soll es eine Empfehlung geben.
Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland wird angesichts der Zunahme von abnehmbaren Batterieleuchten überprüft. Eine Expertengruppe evaluiere derzeit die "lichttechnischen Vorschriften" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Deren bis zum Frühjahr vorliegende Empfehlungen müsse man abwarten.
Das Entscheidende sei dabei die Verkehrssicherheit. Bisher ist eine feste Verbindung der Lichtmaschine mit dem Rad vorgeschrieben – ist dies nicht der Fall, können Bußgelder von zehn Euro drohen. Nur Rennräder bis elf Kilogramm dürfen bisher auch batteriebetriebene Leuchten benutzen.