Politik

Hauptsache Licht am Fahrrad Dynamopflicht steht infrage

Dass Fahrräder bei schlechter Sicht beleuchtet sein müssen, soll so bleiben.

Dass Fahrräder bei schlechter Sicht beleuchtet sein müssen, soll so bleiben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Dynamopflicht für Fahrräder in Deutschland wird angesichts der Zunahme von abnehmbaren Batterieleuchten überprüft. Eine Expertengruppe evaluiere derzeit die "lichttechnischen Vorschriften" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums einen Bericht der "Saarbrücker Zeitung". Deren bis zum Frühjahr vorliegende Empfehlungen müsse man abwarten.

Das Entscheidende sei dabei die Verkehrssicherheit. Bisher ist eine feste Verbindung der Lichtmaschine mit dem Rad vorgeschrieben – ist dies nicht der Fall, können Bußgelder von zehn Euro drohen. Nur Rennräder bis elf Kilogramm dürfen bisher auch batteriebetriebene Leuchten benutzen.

Quelle: ntv.de, dpa

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