Politik

Arbeitszwang und Sanktionen Experte will Hartz-IV kürzen

Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz plädiert dafür, den Regelsatz für Langzeitarbeitslose von 359 Euro auf 251 Euro zu senken. Im Gegenzug sollen Hartz-IV-Empfänger mehr hinzuverdienen dürfen. Wer sich dann nicht um bemüht, müsse denn eben mit " sehr, sehr wenig Geld auskommen".

Viele suchen vor allem im Winter erfolglos einen Job.

Viele suchen vor allem im Winter erfolglos einen Job.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Wolfgang Franz, hat eine drastische Absenkung des Hartz-IV-Regelsatzes gefordert. Gleichzeitig müssten die Hinzuverdienstgrenzen angehoben werden, sagte er der "Wirtschaftswoche". "Wer Arbeitslosengeld II bezieht, gering qualifiziert ist und Kinder hat, steht einschließlich der Zuschläge häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle", sagte der Chef des Sachverständigenrates der Bundesregierung zur Begründung.

Franz forderte zudem, gleichzeitig die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II anzuheben. "Im jetzigen System sind die Arbeitsanreize für Transferempfänger unzureichend", sagte er. Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 359 Euro, für Kinder deutlich niedriger. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 9. Februar voraussichtlich über die Höhe des Satzes für Kinder. Hinzuverdienen dürfen die Alg-II-Empfänger 100 Euro ohne Abzug, darüber hinausgehende Einkommen bis zu 800 Euro werden zu mindestens 80 Prozent vom Alg-II abgezogen.

Franz schlug nun vor, nur noch 50 Prozent des hinzuverdienten Geldes vom Arbeitslosengeld II abzuziehen, und das auch erst ab 200 Euro Verdienst. "Wer sich dann nicht um Arbeit bemüht oder angebotene Jobs ablehnt, nun gut, der muss dann eben - wie es eigentlich jetzt schon die Regelung ist - mit sehr, sehr wenig Geld auskommen", sagte Franz.

Sanktionen beschleunigen Jobsuche

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, dessen Präsident Franz ist, ergab unterdessen, dass Sanktionen gegen Alg-II-Bezieher offenbar die Bereitschaft erhöhen, wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, kommt es demnach darauf an, ob und wie hart Jobcenter Hartz-IV-Empfänger für Fehlverhalten sanktionieren und etwa den Regelsatz kürzen. Bei "strengen" Jobcentern liege die Wahrscheinlichkeit, dass Langzeitarbeitslose acht Monate nach der Sanktion wieder eine sozialversicherungspflichtige Stelle haben, im Durchschnitt bei 70 Prozent. Bei Jobcentern ohne oder mit nur geringer Sanktionsaktivität liegt der Satz laut ZEW lediglich bei 20 Prozent.

Quelle: ntv.de, AFP

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