150 Euro Strafe bei Vermummung Frankreich verbietet die Burka
14.09.2010, 19:25 Uhr
(Foto: dpa)
Das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit in Frankreich ist beschlossene Sache. Damit dürfen islamische Frauen auch keine Burka oder Nikab tragen. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von 150 Euro fällig. Männer, die ihre Frauen zwingen, einen Vollschleier zu tragen, können zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Frankreich verbietet muslimischen Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka und Nikab. Ein entsprechendes Gesetz, das allerdings generell die Vermummung in der Öffentlichkeit verbietet, nahm mit der Verabschiedung durch den Senat die letzte Hürde. Von Frühjahr kommenden Jahres an soll es auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen gelten - ebenso in Bussen, Bahnen, Bibliotheken und Behörden.
Die Senatoren votierten mit 246 Stimmen bei nur einer Gegenstimme für das Verbot. Die Mehrheit der oppositionellen Sozialisten enthielt sich allerdings bei der Abstimmung. Sie halten ein generelles Verbot der Vollverschleierung für möglicherweise verfassungwidrig. Auch bei der Abstimmung im Parlament hatte es eine deutliche Mehrheit für das Gesetz gegeben.
Wer dennoch sein Gesicht verhüllt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen. Zusätzlich oder alternativ kann die Teilnahme an einem Kurs in Staatsbürgerkunde angeordnet werden. Männer, die Frauen zum Tragen eines Schleiers zwingen, droht sogar bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Sind die Betroffenen minderjährig, ist eine Verdoppelung der Strafe möglich.
Nur wenige Frauen tragen Vollschleicher
Nach Ansicht von Präsident Nicolas Sarkozy und der konservativ-rechten Regierung sind Vollschleier wie Burka und Nikab Symbole der Unterdrückung und verstoßen gegen Grundsätze wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Justizministerin Michèle Alliot-Marie betonte, dass es bei dem Gesetz nicht um Fragen der Sicherheit oder Religion gehe.
Das Vermummungsverbot ist in Frankreich dennoch umstritten. Manche Kritiker sehen in ihm eine juristisch anfechtbare Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Andere halten das Gesetzgebungsverfahren für Zeitverschwendung. Nur bis zu 2000 der 65 Millionen Franzosen verbergen ihre Gesichter hinter Kleidungsstücken, die nur schmale Sehschlitze für die Augen offen lassen (Nikab) oder diese sogar noch mit einem Gitterschleier verdecken (Burka).
Vorreiter in Europa
Selbst der Staatsrat empfahl im März, das Verschleierungsverbot auf bestimmte Orte und auf bestimmte Behördengänge zu beschränken. Entsprechende Regelungen könnten mit Sicherheitserfordernissen und dem Kampf gegen Betrug begründet werden.
Im europäischen Vergleich gilt Frankreich mit dem Burka-Verbot als ein Vorreiter. Auch in anderen Ländern wie Belgien oder Spanien gibt es aber entsprechende Gesetzgebungsverfahren oder Initiativen. In Italien gilt bereits seit langem ein Vermummungsverbot. 500 Euro sollte kürzlich eine muslimische Frau zahlen, die vollverschleiert ein Postamt im piemontesischen Novara betreten hatte. Auch in der norditalienischen Stadt Varallo etwa weisen Verbotsschilder darauf hin, dass Vermummung teuer wird.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa