Politik

"Unkoordiniertes Vorgehen gegen Rechtsextremismus" Justizministerin fordert Beauftragten

"Besondere Aufgabenstellung im Bereich des Rechtsextremismus".

"Besondere Aufgabenstellung im Bereich des Rechtsextremismus".

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach Ansicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sind die staatlichen Programme gegen den Rechtsextremismus nicht ausreichend. Die Bundesjustizministerin beklagt das Fehlen eines zentralen Überblicks über die Projekte. Die FDP-Politikerin verlangt deshalb, das Amt eines Extremisbeauftragten zu schaffen.

Als unzureichend, unübersichtlich und verworren hat  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die staatlichen Projekte und Programme gegen den Rechtsextremismus kritisiert. Vor dem Hintergrund des NSU-Prozesses in München erklärte die FDP-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung": "Die Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort extremistischen Umtrieben Einhalt gebieten wollen und können", würden "frustriert statt ermutigt".

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält Extremismusprävention für notwendig.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält Extremismusprävention für notwendig.

(Foto: dpa)

Die grundsätzlich begrüßenswerte Vielfalt der Programme habe, so heißt es dazu in ministeriumsinternen Papieren, "mittlerweile eine so hohe Komplexität e rreicht, dass sie intransparent und gelegentlich sogar inkonsistent wirkt". Eine Umfrage unter den Bundesministerien habe "bedauerlicherweise" ergeben, dass "nicht einmal ein zentraler Überblick über die genaue Zahl der einschlägigen Programme und Projekte" bestehe. Leutheusser-Schnarrenberger fordert deshalb, das Amt eines "Extremismusbeauftragten" zu schaffen, das alle staatlichen Initiativen bündeln und organisieren soll.

"Bundesbeauftragter für zivilgesellschaftliches Engagement zur Prävention extremistischer Bestrebungen" soll die neue Behörde heißen, die in der nächsten Legislaturperiode gegründet werden und nach dem Vorbild der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt angesiedelt sein soll. Dieses Amt, das derzeit die CDU-Politikerin Maria Böhmer innehat, war 1978 von der SPD/FDP-Regierung von Bundeskanzler Helmut Schmidt unter dem Titel "Ausländerbeauftragter" gegründet worden. Erster Amtsinhaber war Heinz Kühn, zuvor Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Das Amt hat die Asyl- und Ausländerpolitik kritisch begleitet und den Weg für das Zuwanderungsgesetz von 2005 geebnet.

Mangelnde Unterstützung für Projekte

Das neue Amt soll sich nun um Extremismusprävention kümmern. Seine Kompetenzen sollen sich "selbstverständlich", so Leutheusser-Schnarrenberger, "nicht auf eine Form des politischen Extremismus beschränken". Gleichwohl ergebe sich "eine besondere Aufgabenstellung im Bereich des Rechtsextremismus". Es müsse hier das "Know-how des Engagements innerhalb der Zivilgesellschaft dauerhaft gesichert werden". Viele erfolgreiche Projekte gegen den Rechtsextremismus beklagen mangelnde Unterstützung durch den Bund, oft stehen erfolgreiche, von Land und Bund mit Preisen ausgezeichnete Initiativen vor dem Ende, weil die zu kurzfristige Förderung ausläuft oder im Kompetenz-Durcheinander von Bund und Ländern erstickt. Das erfolgreiche Projekt "Exit", das Rechtsextremisten bestärkt, aus ihrem Milieu auszusteigen, konnte dieser Tage nur mit knapper Not gerettet werden.

Laut Leutheusser-Schnarrenberger muss der Staat - ohne zu bevormunden - die Ressourcen für kontinuierliche Arbeit stellen. Sie spielt damit auf den Streit um die umstrittene Extremismus-Klausel an, die an Radikalenerlass des Jahres 1972 erinnert. Die Bundesjustizministerin verlangt von den Initiativen nicht nur die eigene Verfassungstreue, sondern auch die aller Partner zu garantieren - ansonsten gibt es kein Geld oder schon gewährte Gelder werden zurückgefordert.

Junge Leute eines Vereins in Sachsen, die drei Jahre lang von der Bundesregierung mit dem Preis "Botschafter der Toleranz" ausgezeichnet wurden, hatten deshalb 2010 den "Sächsischen Förderpreis für Demokratie" abgelehnt - weil sie zugleich diese misstrauische Verfassungstreue-Erklärung unterschreiben sollten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat diese Klausel 2012 für rechtswidrig erklärt - ohne dass das Ministerium daraus Folgen gezogen hätte.

Das Jugend- und Familienministerium ist eine der Stellen, die derzeit für Präventionsprogramme zuständig sind. Daneben arbeiten hier das Innen-, Sozial- und Justizministerium, das Bundespresseamt und das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: ntv.de, wne

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