Gesetz unter Dach und Fach Mini-Steuerentlastung kommt
01.02.2013, 10:08 UhrDie Bundesbürger können sich über eine Anhebung des Steuerfreibetrages freuen. Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz rückwirkend zum 1. Januar zu. In den Geldbeuteln der Bürger macht sich dies allerdings kaum bemerkbar.
Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages ist beschlossene Sache: Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Er soll rückwirkend ab Anfang 2013 von zuvor 8004 Euro auf 8130 Euro steigen. Ab 2014 soll es dann eine weitere Anhebung auf 8354 Euro geben.
Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner werden die Bürger 2013 - je nach Steuerklasse - monatlich um Beträge zwischen 1,67 Euro und maximal 4,80 Euro entlastet.
Das betreffende Gesetz war Ende vergangenen Jahres zunächst vom Bundesrat gestoppt worden, da die Koalition die Anhebung des Grundfreibetrages mit Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten kalten Progression verknüpft hatte. Dabei geht es um den Effekt, dass Lohnerhöhungen in Verbindung mit der Inflation durch höhere Steuern aufgezehrt werden können. Diesen Passus hatten SPD und Grüne in Bundesrat und Vermittlungsausschuss mit Blick auf fehlende finanzielle Spielräume abgelehnt. Die nun beschlossene Neuregelung beschränkt sich daher auf den Grundfreibetrag.
Erleichterungen für Dienstreisende
Gebilligt wurden auch weitere Vermittlungsergebnisse zur Vereinfachung des Reisekostenrechts sowie zur steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.
Länderkammer kann auch anders
Scheitern ließ der Bundesrat hingegen das Jahressteuergesetz. SPD und Grünen lehnten die Regelung ab, weil es zuvor die Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag ablehnt hatte, die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in die Regelung mitaufzunehmen. Auch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kam keine Einigung zustande. Andere Einzelregelungen aus dem Jahressteuergesetz, die nicht strittig sind, sollen nun in einem oder mehreren neuen Gesetzesverfahren umgesetzt werden.
Gescheitert ist ebenfalls das Steuerabkommen mit der Schweiz. Der Bundesrat lehnte das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verhandelte Abkommen erneut ab. Dies hatte die Länderkammer bereits Ende vergangenen Jahres getan, danach kam es dann in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Dort erzielten Schwarz-Gelb und Rot-Grün erneut keine Einigung, sodass das Abkommen jetzt unverändert erneut zur Abstimmung stand - und erwartungsgemäß ein weiteres Mal abgelehnt wurde.
Die von der Regierung ausgehandelte Vereinbarung mit der Schweiz sah vor, dass illegal in die Schweiz transferierte Vermögen pauschal mit einem Satz von 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden müssten. Die Namen der Steuerhinterzieher sollten den deutschen Behörden aber nicht übermittelt werden. Die Opposition sieht in dem Abkommen zu viele Schlupflöcher für Steuersünder.
Quelle: ntv.de, AFP