Politik

Verbotsantrag vor Verfassungsgericht NPD-Urteil fällt am 17. Januar

Vor fast drei Jahren hatte der Bundesrat seine Antrag zum Verbot der NPD beim Verfassungsgericht eingereicht.

Vor fast drei Jahren hatte der Bundesrat seine Antrag zum Verbot der NPD beim Verfassungsgericht eingereicht.

(Foto: imago/Stockhoff)

Nach dem Fiasko beim letzten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD soll es diesmal keine Pannen geben. Aus den seit Monaten laufenden Verhandlungen dringt fast nichts nach außen. Anfang kommenden Jahres wird es spannend.

Das Bundesverfassungsgericht will nach monatelangen Beratungen sein Urteil im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD am 17. Januar kommenden Jahres verkünden. Das melden die dpa und die Zeitungen der Funke-Gruppe unter Berufung auf nicht genannte Quellen.

Das Verbot beantragt hat der Bundesrat. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Verfassungsrichter Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht.

Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlören ihr Mandat, das Parteivermögen könnte eingezogen werden. Ersatzorganisationen dürften sich nicht gründen. Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte.

Anfang März dieses Jahres hatten die Verfassungsrichter in einer großen Verhandlung den Verbotsantrag der Bundesländer auf Schwachstellen abgeklopft. Seither dringt so gut wie nichts mehr nach außen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle berät im Geheimen. 

Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss.

Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen. Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungsrichter der Frage der tatsächlichen Bedeutung der NPD im politischen Geschehen einen hohen Stellenwert beimessen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa/epd

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen