Schachzug im Verbots-Poker: NPD geht selbst nach Karlsruhe
Während Bund und Länder noch über ein NPD-Verbot diskutieren, geht die umstrittene Partei zum Gegenangriff über: Das Bundesverfassungsgericht soll ihr die demokratische Gesinnung bescheinigen. Ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.
Inmitten der Diskussion über ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD prescht die rechtsextreme Partei in Karlsruhe selbst vor: Mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht will sie ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang des Anliegens. Seit Bestehen der Bundesrepublik sei noch keine Partei mit einem solchen Antrag vorstellig geworden, sagte er.
Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist offen. Die NPD begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Der Antrag richtet sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Anfang Dezember über einen Verbotsantrag entscheiden wollen.
Die NPD beruft sich auf Artikel 19 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Dies sieht die NPD mit den ständigen Angriffen auf sich gegeben. Der Bund und die Länder sollten deshalb entweder Beweise für die Verfassungswidrigkeit vorlegen und einen Verbotsantrag stellen oder ihre öffentlichen Zweifel an der Verfassungstreue der NPD unterlassen.
Ansporn für Bund und Länder
Politiker billigten demNPD-Antrag keine großen Aussichten auf Erfolg zu. Es handle sich um "den durchsichtigenund dreisten Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen", sagte der nordrhein-westfälischeInnenminister Ralf Jäger den Zeitungen der WAZ-Gruppe. SPD-ParlamentsgeschäftsführerThomas Oppermann nahm den NPD-Antrag zum Anlass, eine schnelle Entscheidung überein neues Verbotsverfahren zu fordern. Bund und Länder dürften "der NPD nichtdie Initiative überlassen", sagte Oppermann den WAZ-Zeitungen. Die Länder seiensich einig, nur Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zögere immer noch.
Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriumswird der NPD-Antrag keinen Einfluss auf die Vorbereitung eines Verbotsverfahrenhaben. "Wir haben einen festen Zeitplan und halten uns daran", sagte einMinisteriumssprecher. Friedrich hatte zuvor in Wiesbaden die Pläne bekräftigt, vorJahresende über ein neuerliches Verbotsverfahren zu entscheiden.
Bund und Länder sichten zurzeit die mehr als 1400 Seiten umfassenden Unterlagen für ein Verbotsverfahren, die in den vergangenen Monaten zusammengetragen worden sind. Sie gehen so gründlich vor, weil 2003 ein erstes Verbotsverfahren gescheitert ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter anderem kritisiert, dass viele belastende Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten. Diesmal sei das Material ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft worden, teilte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), kürzlich mit.
Quelle: n-tv.de

