Abtreibungsgesetz massiv verschärft North Dakota prescht vor
27.03.2013, 12:15 Uhr
Die Herztöne von Föten können schon ab der sechsten Woche nach der Empfängnis wahrgenommen werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Im US-Bundesstaat North Dakota sind Schwangerschaftsabbrüche künftig verboten, sobald der Herzschlag eines Fötus gehört werden kann. Das Abtreibungsgesetz ist damit das strengste der USA und sorgt für Empörung.
Der US-Bundesstaat North Dakota hat das strengste Abtreibungsrecht des Landes erlassen. Gouverneur Jack Dalrymple unterschrieb ein Gesetz, das Frauen einen Schwangerschaftsabbruch verbietet, sobald der fetale Herzschlag gehört werden kann, also rund sechs Wochen nach der Empfängnis, wie die Zeitung "USA Today" berichtet. Auch Abtreibungen mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig nicht mehr erlaubt.
Dalrymple hofft nach eigener Aussage, dass das Gesetz als Grundlage dafür dienen könne, das vom Obersten Gerichtshof in Washington 1973 bestätigte Recht auf Abtreibung zu Fall zu bringen. Dem Blatt nach besagt die Entscheidung von damals, dass Abtreibungen bis zu dem Zeitpunkt legal sind, ab dem ein Fötus außerhalb des Mutterleibes überleben könne. Das sei ab etwa 24 Wochen der Fall. Dalrymple forderte das Parlament seines Bundesstaates auf, Geld für Gerichtskosten zurückzustellen, um die neue Verordnung gegen Klagen bis zur höchsten Instanz verteidigen zu können.
Keine Ausnahmen für Vergewaltigungsopfer
Frauenrechtler kritisieren das Gesetz, weil es die Gesundheit von Frauen gefährde. Viele würden zu illegalen, geheimen Abtreibungen gezwungen und könnten damit ihr Leben riskieren. Die Gruppe "Naral Pro-Choice America" beklagte, dass die neue Vorschrift keine Ausnahmen für Vergewaltigungsopfer und in Inzestfällen mache.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche zwar rechtswidrig. Sie bleiben aber innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn sich Betroffene zuvor bei einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen haben. Abtreibungen sind nicht rechtswidrig nach einer Vergewaltigung. Gleiches gilt, wenn bei einer Frau aufgrund der Schwangerschaft eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung droht.
Quelle: ntv.de, hha/dpa