Abkommen zum Bankdaten-AustauschSwift hält sich bedeckt
In der Diskussion um ein Abkommen zur Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden an den US-Geheimdienst hält sich der Finanzdienstleister Swift bedeckt. "Das ist eine politische Entscheidung", sagte ein Unternehmenssprecher in Brüssel. Nach Ansicht von Datenschützern ist das Abkommen grundgesetzwidrig.
"Swift hält sich an die legalen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern und wird sich natürlich auch an ein solches Abkommen halten", sagte der Sprecher. An den Verhandlungen der Politik sei das Unternehmen nicht beteiligt. "Wir können nur abwarten", sagte er und fügte hinzu: "Wir kennen die Details des Mandates nicht und wissen nicht, wie die Zukunft aussieht."
Der US-Geheimdienst CIA greift schon seit den Terroranschlägen vom 11. September auf die Swift-Datenbank zu. Durch das Abkommen soll es US-Fahndern auch dann noch möglich sein, die Daten zu nutzen, wenn der Server künftig in der Schweiz steht. Die 27 EU-Außenminister hatten der Europäischen Kommission am Montag das Mandat für die entsprechenden Verhandlungen mit den USA erteilt.
Bisher im rechtsfreien Raum
Ziel des Umzugs von den USA in die Schweiz war es eigentlich gewesen, dass die US-Fahnder keinen Zugriff mehr haben. Der Sprecher wollte dies nicht kommentieren. Solange der Server noch in den USA steht und nicht in die Schweiz verlagert wird, können die USA weiter ungehindert auf die Bankdaten zugreifen. "So lange ändert sich gar nichts", sagte der Sprecher.
Die Pläne der Europäischen Union haben besonders in Deutschland bei Datenschützern und Politikern einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die Bundesregierung hat indes der Aufnahme von Verhandlungen zugestimmt. Ein Abkommen müsse sich an die europäischen Datenschutzbestimmungen halten, hieß es. Zudem gebe es den Zugriff auch jetzt schon, allerdings im rechtsfreien Raum.
"Das wäre absolut verfassungswidrig"
Die Übermittlung der Bankdaten an die USA ist nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. "Das wäre absolut verfassungswidrig", sagte Weichert. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Vertrag aussehen müsste, damit er verfassungsgemäß wäre."
Die Übermittlung der Swift-Daten ohne konkreten Verdacht gegen Betroffene ist nach Einschätzung Weicherts datenschutzrechtlich noch heikler als die Speicherpflicht für Telefon- und Handyverbindungsdaten, die derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Denn während die Vorratsdaten zunächst lediglich gespeichert würden, müssten die Bankdaten zusätzlich übermittelt werden - und zwar ins Ausland, wo für betroffene Deutsche kaum Rechtsschutz zu erlangen wäre.
EU-Kommission verteidigt sich
Die EU-Kommission hat unterdessen die massive Kritik an dem geplanten Abkommen zurückgewiesen. "Ein Großteil der Kritik basiert auf schlechter Information", sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel. Man müsse sich fragen, welcher Art diese Kritik sei und welche Gründe tatsächlich dahintersteckten. Er betonte, dass die Kommission darauf drängen wolle, dass das vorläufige Abkommen eine möglichst kurze Laufzeit von "nur ein paar Monaten" haben soll. Dann solle ein endgültiger Vertrag in Kraft treten, dem neben den 27 Mitgliedsstaaten auch das Parlament zustimmen muss.