Medikamente im Urlaubsgepäck Bescheinigung mitnehmen
29.06.2010, 12:22 UhrUrlauber sollten für unverzichtbare Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes mitführen. Wer in andere Länder fährt, nimmt am besten eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit.

Reisende sollten sich vorher erkundigen, welche Bestimmungen am Ziel gelten.
(Foto: dpa)
Reisende sollten bei der Mitnahme bestimmter Medikamente eine Bescheinigung ihres Arztes bei sich haben. Das gilt für alle Arzneien, die wie ein starkes Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt wurde. Das entsprechende Formular findet man unter bfarm.de.
Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden. Darin sollten Wirkstoff und Dosierung der Arznei sowie Dauer der Reise vermerkt sein.
International gebe es keine Abkommen über das Mitführen notwendiger Medikamente. Vor den Ferien müssten sich Reisende deshalb bei der zuständigen Botschaft erkundigen, welche Bestimmungen am Urlaubsziel gelten.
Quelle: ntv.de, abe/dpa/bfarm