Unverständliche Freisprüche

Asamoah verliert vor Gericht

18.04.2008 | 16:39 Uhr
Die Verbreitung eines Plakats, das den Schalker Fußballprofi Gerald Asamoah verunglimpfte, bleibt für drei angeklagte Männer ohne strafrechtliche Folgen.

Die Verbreitung eines Plakats, das den Schalker Fußballprofi Gerald Asamoah verunglimpfte, bleibt für drei angeklagte Männer ohne strafrechtliche Folgen. Das Flugblatt mit dem Konterfei des dunkelhäutigen deutschen Nationalspielers habe keinen volksverhetzenden Charakter, urteilte das Neuruppiner Landgericht nach Angaben einer Sprecherin. Wegen eines zweiten Flugblatts, das die Kammer als "antisemitische Hetzschrift übler Art" wertete, erhielten zwei der Männer - Ex-Mitglieder des verbotenen rechtsextremistischen Schutzbundes Deutschland - acht Monate auf Bewährung. Der dritte Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen.

Nach Ansicht der Kammer wäre im Zusammenhang mit dem Asamoah-Plakat allenfalls eine Verurteilung der 25- bis 41-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung infrage gekommen. Doch diese scheiterte daran, dass Asamoah zu spät Strafanzeige erstattet habe. Das Flugblatt, das den Text trug "Nein, Gerald, Du bist nicht Deutschland", war zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland verteilt worden. Nach Überzeugung der Richter rief das Plakat nicht zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe auf, sondern richtete sich allgemein gegen eine Multikulti-Gesellschaft. Deshalb sah die Kammer den Vorwurf der Volksverhetzung nicht als erwiesen an. Damit widersprach sie in dem Berufungsverfahren der Auffassung des Amtsgerichts Perleberg, das Bewährungsstrafen verhängt hatte.