Der Rechtsstreit zwischen den Betreibern des Internetportals "Hartplatzhelden" und dem Württembergischen Fußballverband wird vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Die Verantwortlichen der Internetseite, die in der Vergangenheit Videos aus Amateurligen veröffentlicht haben und dies auch weiterhin tun wollen, haben Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingelegt.
"Wir glauben, dass wir im Recht sind. Es steht zwar 0:2, aber es gab sehr viele positive Signale, die uns bestärkt haben. Zudem hat das Oberlandesgericht die Revision ausdrücklich zugelassen. Wir wollen uns nicht einfach fügen", sagte Oliver Fritsch von den Hartplatzhelden.
Wem gehören die Rechte?
Zuletzt hatte das Gericht in Stuttgart in zweiter Instanz dem Württembergischen Verband Recht gegeben. Das Gericht folgte dabei der Argumentation des Verbandes, wonach das Recht an Bewegtbildern auch im Amateurbereich dem Verband als Ausrichter der Spiele gehöre. Somit dürfe auch nur der Verband die Rechte vermarkten.
Für die Revision vor hatten die Hartplatzhelden einen Spendenaufruf gestartet, um die Kosten für ein derartiges Verfahren aufbringen zu können. "Wir haben die 15.000 Euro, die wir vor einer Revision auftreiben wollten, zwar noch nicht zusammen, aber das heißt ja nicht, dass wir das nicht noch schaffen", sagte Fritsch, der mit einem Urteil nicht vor 2010 rechnet.