Freitag, 23. Mai 2008
Lärmschutz außer Kraft: Nächtliche Fußballfeste erlaubt
Die Fußballfans in Deutschland sollen bei der bevorstehenden Europameisterschaft (EM) wie bei der WM vor knapp zwei Jahren späte Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgen können. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die Ausnahmeregelungen beim Lärmschutz für die Dauer der EM vom 7. bis 29. Juni in Österreich und in der Schweiz vorsieht. Damit werden die liberaleren Schutzvorschriften für Sportstätten, die Veranstaltungen "von herausragender Bedeutung" auch noch nach 22.00 Uhr zulassen, auf die "public-viewing-Bereiche" auf Marktplätzen und anderswo ausgedehnt.
Die Verordnung bestätigt den Fans "ein erhebliches öffentliches Interesse". Menschen in Deutschland, die die Spielorte in den Nachbarländern Österreich und Schweiz nicht besuchen können oder die keine Eintrittskarten für die EM-Spiele erhalten haben, könnten so in größerer Gemeinschaft mit anderen die Begegnungen "live" verfolgen. Bei der WM 2006 war die Verordnung pünktlich zum 1. Juni in Kraft getreten und am 31. Juli wieder ausgesetzt worden.
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