
Das Schweizer Bundesgericht gab einem Eilantrag der 37-jährigen Berlinerin statt. Das ist zumindest ein Teilerfolg für Claudia Pechstein, die nun am Wochenende versucht, über 3000 Meter ihre letzte Chance zur Qualifikation für die Winterspiele im Februar 2010 in Vancouver zu nutzen. Völlig offen ist, ob das Bundesgericht die Dopingsperre gänzlich aufhebt. Darüber entscheiden die Schweizer Richter erst in einem Hauptverfahren. Oder genauer: ob das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs Cas verfahrensrechtlich rechtmäßig ist.
Deshalb warnte selbst Pechsteins Anwalt Simon Bergmann vor zu großer Euphorie und voreiligen Schlüssen: "Es galt für uns, Claudias letzte Chance zum Olympia-Start zu wahren. Aber das ist nur ein kleiner Etappen-Schritt." Das hielt Claudia Pechstein nicht davon ab, sich über die Entscheidung zu freuen, auch wenn sie einräumte, nach den gegen sie ergangenen Urteilen immer noch "innerlich zu kotzen".
Dennoch ist sie froh, wieder starten zu dürfen: "Es ist für mich natürlich super zu wissen, dass sich das Training der vergangenen Wochen gelohnt hat und ich jetzt die Möglichkeit bekomme, mich für Olympia zu qualifizieren." Dafür muss sie in Salt Lake City mindestens Platz acht belegen. Aber die sportliche Hürde dürfte nach wie vor das kleinere Problem sein.
Es geht um mögliche Verfahrensfehler
Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte am 25. November die Auffassung des Weltverbandes ISU bestätigt, der Claudia Pechstein aufgrund von Indizien für zwei Jahre gesperrt hatte. Indizien heißt: Es gibt keine positive Blutprobe, keinen positiven Dopingbefund von Claudia Pechstein. Allerdings war ihr Retikulozytenwert mehrfach sehr viel höher als normal. Aus diesen auffälligen Schwankungen der Werte schlossen die Richter zwingend auf Blutdoping. Das konnte Claudia Pechstein nicht überzeugend widerlegen. Ihre Sperre endet am 9. Februar 2011.
Claudia Pechstein hatte und hat, gerechnet vom 25. November an, 30 Tage Zeit, Widerspruch gegen das Urteil des Cas einzulegen. Da die Weihnachtsfeiertage dazwischen liegen, haben sie und ihre Berater noch bis zum Beginn des kommenden Jahres Zeit, ihren Protest zu formulieren. Bei ihrem Eilantrag, in dem ihre Anwälte auf 70 Seiten angebliche Fehler im Verfahren anführten, ging es nur darum, der Eisschnellläuferin eine Starterlaubnis für Salt Lake City zu sichern.
Pechstein beteuert ihre Unschuld – ohne sie zu beweisen
Im Verfahren vor dem Bundesgericht wird es ausschließlich um mögliche Verfahrensfehler gehen. So behauptet Claudia Pechstein zum Beispiel, die Cas-Richter hätten einige Gutachten nicht berücksichtigt, die sie entlastet hätten. Die Eisschnellläuferin beteuert, nie gedopt zu haben – hat aber bis heute keinen Beweis für ihre Unschuld erbracht. Sie sagt: "Ich habe mich wie immer an sämtliche Regeln des Verbandes gehalten, mich stets ordnungsgemäß an- und abgemeldet."
Grundsätzlich hat das Bundesgericht drei Möglichkeiten: Es kann Claudia Pechstein freisprechen. Es kann das Urteil des Cas bestätigen. Oder, diese Möglichkeit gilt unter Experten als die wahrscheinlichste: Das Gericht verweist das Verfahren zurück an den Cas.

