Wirtschaft

Krumme Geschäfte am Neuen MarktFalk muss ins Gefängnis

18.08.2010, 16:07 Uhr

Nun ist es endgültig: Einer der Stars des Neuen Marktes, Alexander Falk, muss für vier Jahre hinter Gitter. Zehn Jahre nach dem Verkauf von Falks Firma Ision bestätigt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz den Schuldspruch. Damit nicht genug: Nun muss Falk auch noch um sein Vermögen fürchten.

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Alexander Falk bei der Urteilsverkündung 2008 (Foto: dpa)

Der Verlagserbe und frühere Internet- Unternehmer Alexander Falk muss wegen versuchten Betrugs ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof wies in letzter Instanz die von Falk eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurück.

Falk hatte gemeinsam mit vier seiner ehemaligen Manager im Jahr 2000 den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft. Das Landgericht hatte ihn deshalb zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch gegen Falk und seine Mitangeklagten ist nun rechtskräftig.

Die Verteidiger Falks wollen nun zunächst einen Aufschub der Gefängnisstrafe ihres Mandanten erreichen. Sie kündigten an, gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshof Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gleichzeitig wollen sie einen Aufschub der Strafvollstreckung beantragen. Sollte die Verfassungsbeschwerde angenommen werden, würde das Verfassungsgericht jedoch nicht erneut über den gesamten Fall entscheiden, sondern nur prüfen, ob mit der vorherigen Gerichtsentscheidung die Grundrechte verletzt wurden.

Erfolg für Ankläger

Sowohl Falk als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das erste Urteil des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision Erfolg: Bereits im Juni hatte der BGH das Urteil insoweit aufgehoben, als das Landgericht nicht zusätzlich zu der Haftstrafe den sogenannten "Verfall" angeordnet hatte, also die Einziehung aller Vermögensgüter, die aus der Tat erlangt wurden.

Falk muss nun also auch die Einziehung seines Vermögens fürchten. Insoweit wurde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen - die Hamburger Richter müssen klären, ob einer Verfallsanordnung Schadensersatzansprüche der geschädigten Firma entgegenstehen.

Zweifelhafte Werte

Auf der Höhe des Internet-Booms im Jahr 2000 hatte Falk als Verwaltungsratsvorsitzender des Schweizer Unternehmens Distefora Holding einen Anteil von mehr als 75 Prozent an der Ision AG an die britische Gesellschaft Energis verkauft. Der vereinbarte Kaufpreis betrug rund 210 Mio. Euro in bar sowie ein Aktienpaket mit einem Bezugspreis von 552 Mio. Euro, insgesamt also nominal 762 Mio. Euro.

Das Landgericht hatte Falk nur wegen versuchten Betrugs verurteilt, da nach seiner Ansicht der Schaden wegen des zweifelhaften Wertes der Aktienpakete nicht zu bestimmen war. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im Juni hatte der Vorsitzende Richter jedoch deutlich gemacht, dass nach Meinung der Bundesrichter durchaus auch eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs möglich gewesen wäre. Dieser Teil des Urteils war jedoch nicht mit der Revision angegriffen worden, so dass es bei der Haftstrafe wegen versuchten Betrugs und Verstoßes gegen das Aktiengesetz bleibt.

Quelle: dpa