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Ausnahmen für kleinkriminelle Flüchtlinge? Kieler Polizeichef weist Berichte zu "anderer Behandlung" zurück

Die Kieler Polizei weist Vorwürfe zurück, sie verfolge Flüchtlinge bei einfachen Straftaten nicht strafrechtlich. "In jedem Einzelfall ist eine Strafanzeige erstattet worden", erklärt Polizeidirektor Thomas Bauchrowitz. Er reagiert damit auf Kritik an einer vorläufigen Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vom Oktober 2015, Ersttäter bei einfachem Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn die Identität des Flüchtlings nicht klar ist. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung gehören üblicherweise Fotos und die Abnahme von Fingerabdrücken.
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