Klage gegen Ex-Geliebte abgewiesen Kachelmann bekommt keinen Schadenersatz
23.12.2013, 16:44 Uhr
Niederlage für Wettermoderator Jörg Kachelmann: Die Frau, die ihn die Karriere gekostet hat, muss keinen Schadenersatz bezahlen. Sie habe nicht unbedingt gelogen, als sie ihn der Vergewaltigung beschuldigte, so das Gericht. Auch "Autosuggestion" sei eine Möglichkeit. Doch Kachelmann will sich noch nicht geschlagen geben.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung nun den von ihm geführten Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Freundin verloren. Es habe nicht festgestellt werden können, dass seine frühere Geliebte "wissentlich falsch" behauptet habe, sie sei von Kachelmann vergewaltigt worden, entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
Kachelmann hatte von der Frau 13.352,69 Euro Schadenersatz gefordert. Diese Summe bezieht sich auf Gutachterkosten, die die Verteidigung des Wettermoderators während dessen Untersuchungshaft aufgewendet hatte. In solchen Zivilverfahren liegt die Beweislast beim Kläger: Kachelmann musste also beweisen, dass seine Ex-Freundin gegen ihn falsche Anschuldigungen erhoben hat. Dies ist ihm nicht gelungen.
Kachelmanns Anwältin will Rechtsmittel einlegen
"Das Gericht hat den leichten Weg gewählt und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen", sagte Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker nach der Verkündung. "Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst." Das Landgericht habe angebotene Beweismittel nicht gewürdigt. Kachelmann wolle "nichts anderes als eine Bestätigung durch ein deutsches Gericht, dass er zu Unrecht eines schlimmen Verbrechens bezichtigt wurde", sagte Welker. Sie kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, bezeichnete die Entscheidung als richtig. Auch die Beweiswürdigung sei ordnungsgemäß erfolgt. "Unsere Mandantin ist sehr froh und sehr glücklich darüber, dass zumindest ein kleiner Sieg errungen worden ist auf dem Weg zur Gerechtigkeit."
Ex-Geliebte habe nicht unbedingt gelogen
Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen, dabei jedoch auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" verwiesen. Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass Kachelmann im Februar 2010 seine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung.
Den Frankfurter Richtern zufolge blieb damals ungeklärt, ob die Ex-Geliebte tatsächlich gelogen oder die Wahrheit gesagt hat, oder ob sie aufgrund von Autosuggestion "objektiv falsche Angaben gemacht hat, die sie subjektiv jedoch als zutreffend empfinden musste". Dies habe das Mannheimer Gericht zu der Feststellung veranlasst, dass der Nachweis, die Frau habe bewusst falsch ausgesagt, nicht geführt worden sei.
Auch in dem Zivilstreit habe die Anhörung beider Seiten zu keinen besseren Erkenntnissen geführt. "Beide Parteien haben für das Gericht - aus dem jeweiligen Blickwinkel heraus auch für sich nachvollziehbar - ihre Sicht des Vorfalls dargelegt", hieß es nun in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, vpe/AFP