Panorama

Piergiorgio Welby ist tot Kirche verweigert Beerdigung

Die katholische Kirche verweigert Piergiorgio Welby eine Trauerfeier. Das Vikariat von Rom teilte mit, dass es für Welby keine religiöse Beerdigung geben werde, wie es sich die Mutter und die Ehefrau des Gestorbenen gewünscht hatten. Welbys Wunsch zu sterben widerspreche der katholischen Doktrin, hieß es zur Begründung. Die Trauerfeier soll nun am Sonntag öffentlich auf einem Platz in Rom abgehalten werden.

In der Nacht zum Donnerstag hatte ein Arzt Welbys Beatmungsgerät auf Wunsch des Patienten abgestellt. Der unheilbar kranke Italiener hatte jahrelang darum gekämpft, sterben zu dürfen. In den vergangenen Monaten hatte der 60-Jährige Welby auch vor Gericht vergeblich um ein Recht auf Sterbehilfe gerungen.

Welby litt seit mehr als 40 Jahren an Muskelschwund und wurde seit fast zehn Jahren nur noch mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben erhalten. Zuletzt war Welby gelähmt und konnte nur noch mit den Augen kommunizieren. Er selbst bezeichnete sich als "einen Gefangenen des eigenen Körpers".

Sein Tod löste in Italien eine heftige Debatte um Sterbehilfe aus. Zahlreiche Politiker forderten die schnellstmögliche Einführung eines eindeutigen Gesetzes zu dem heiklen Thema. "Es ist klar, dass die einmal begonnene Debatte jetzt fortgeführt wird", sagte Ministerpräsident Romano Prodi. Sterbehilfe ist in Italien nicht klar geregelt.

Noch ist unklar, ob der Arzt, der Welbys Beatmungsgerät abgestellt und ihm ein Beruhigungsmittel gespritzt hatte, juristisch zur Verantwortung gezogen wird. "Die Verantwortlichen für diesen Mord müssen verhaftet werden", sagte Oppositionspolitiker Luca Volont von der christdemokratischen UDC im Parlament in Rom.

Der Mediziner Mario Riccio war bereits am Donnerstagnachmittag zusammen mit Marco Cappato - dem Chef des Verbandes "Luca Coscioni", der sich für die Legalisierung von Sterbehilfe einsetzt - von Ermittlern der italienischen Spezialpolizei Digos verhört worden. Cappato hatte den Arzt gebeten, Welby in seinem Sterbewunsch zu helfen. Riccio und die Anwälte Welbys betonten, es sei lediglich der Wunsch des Patienten erfüllt worden, von seinem Leiden erlöst zu werden.

Erst in der vergangenen Woche hatte ein Zivilgericht in Rom eine Klage des Italieners auf Sterbehilfe zurückgewiesen. Nach italienischem Recht könne Welbys Gesuch, betäubt zu werden, um nach der Abstellung des Beatmungsgerätes nicht zu leiden, nicht stattgegeben werden, hieß es zur Begründung. Das Gericht forderte das Parlament auf, sich mit dem Thema zu befassen und Gesetzeslücken zu schließen. Medienberichten zufolge drohen Ärzten, die Sterbehilfe leisten, bis zu 15 Jahre Haft.

Quelle: ntv.de

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