Politik

AfD scheitert mit KlageThüringer Gericht versagt Extremisten juristische Ausbildung

26.11.2025, 12:26 Uhr
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Der Gerichtshof erklärte, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist, da es gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz bedürfe. (Foto: picture alliance/dpa)

Der juristische Vorbereitungsdienst ist zwingend notwendig, um Richter oder Staatsanwalt werden zu können. Wer demokratische Grundsätze ablehnt, darf neuerdings aus diesem Dienst in Thüringen ausgeschlossen werden.

Die AfD ist mit einer Klage vor dem Thüringer Verfassungsgericht gescheitert. Der Freistaat darf verfassungsmäßig Extremisten von der Juristenausbildung ausschließen, urteilten die Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshof. Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion ab. Die Fraktion hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.

Zuvor hatte die Partei gegen eine Klausel geklagt, die seit Ende 2022 gültig ist. Diese soll verhindern, dass Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen in den Staatsdienst gelangen. Die AfD betrachtete den Zusatz als illegalen Eingriff in die freie Berufswahl und Meinungsfreiheit. Sie bezeichnete ihn als verfassungswidrig. Zudem sah sie das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gefährdet.

Der Gerichtshof erklärte nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt ist. Denn die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege setze Vertrauen in die Justiz als Ganzes voraus. Es brauche gesellschaftliches Vertrauen in einzelne Richter und die Justiz als Ganzes, erklärten die Richter. Wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt seien, die gegen die freie demokratische Grundordnung tätig seien, sei das damit unvereinbar.

Die Richter betonten, dass die verfassungsfeindlichen Handlungen aber ein gewisses Gewicht haben. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei genüge in der Regel nicht. Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Der juristische Vorbereitungsdienst ist entscheidend für Volljuristen. Erst nach dessen Abschluss kann das zweite Staatsexamen abgelegt werden, das Juristen dazu befähigt als Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwalt zu arbeiten.

Quelle: ntv.de, gri/dpa/AFP